Friedrich StraetmannsDIE LINKE - StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, natürlich: Arminia Bielefeld ist aufgestiegen. Ich grüße daher alle Fans, die wie ich mitgefiebert haben.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Heute beraten wir aber den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches, zur Modernisierung des Schriftenbegriffs. Ich komme nicht umhin, festzustellen, dass der Bundesregierung aus meiner Sicht etwas Außergewöhnliches gelungen ist: Sie hat einen Entwurf zum Strafgesetzbuch vorgelegt, bei dem ich nicht schon in der ersten Lesung meine Ablehnung zum Ausdruck bringen muss. Es handelt sich nämlich tatsächlich um eine Modernisierung und nicht um die übliche Law-and-Order-Verschärfungspraxis.
Die Änderung des Schriftenbegriffs und die Verschiebung zur Strafbarkeit von Inhalten sind sinnvoll und überfällig, da die Verbreitung strafbarer Inhalte heute vorrangig digital erfolgt.
(Beifall bei der LINKEN)
Auch die Erweiterung von § 5 Strafgesetzbuch begrüße ich. Dass zukünftig Volksverhetzung, das Verbreiten von Propagandamitteln, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und öffentliches Auffordern zu Straftaten über das Internet, die aus dem Ausland durch einen Deutschen begangen werden und sich im Inland verbreiten, strafbar sind, ist überfällig. Dass über so lange Zeit rechtsradikale Hetze nur deswegen nicht strafrechtlich verfolgt werden konnte, weil die Täter Server im Ausland nutzten, war sehr schädlich für unsere Rechts- und Debattenkultur.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Hetzer haben sich nämlich an die Straflosigkeit gewöhnt und wurden immer lauter. Aber auch hier hilft die Existenz von Strafbarkeit nicht von selbst, es besteht auf Regierungsseite Handlungsbedarf. Sie müssen nämlich im Bereich des Rechtsradikalismus endlich Ihr Vollzugsdefizit ausgleichen und die Bundesländer ebenfalls dazu anhalten. Abseits dessen braucht es allerdings auch ein Problembewusstsein für diesen Kriminalitätsbereich. Schaffen Sie dieses in Ihrem Kabinett!
Die Änderung von § 20 Strafgesetzbuch, wonach die Schuldunfähigkeit – wir haben es gehört – nicht mehr an Begriffen wie „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ geknüpft werden soll, ist überfällig. Als Richter erlaube ich mir aber den Hinweis, dass als Alternative zu den neuen Begriffen auch eine Abkehr von den starren Kategorien denkbar gewesen wäre, um mehr auf den individuellen Fall zu schauen. Aber dazu diskutieren wir dann sicherlich im Rechtsausschuss.
Zusammengefasst liegen hier taugliche Änderungen vor, und so werden wir das Gesetz auch in der Folge besprechen. Da das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bereich Strafrecht offenbar auch zu sinnvollen Vorlagen fähig ist,
(Marianne Schieder [SPD]: Immer! Immer! Das kann Ihnen doch nicht entgangen sein!)
wäre es doch möglich, die unzähligen Strafrechtsverschärfungen der vergangenen Jahre einmal ausgiebig auf ihre Tauglichkeit zu evaluieren, so wie es meine Fraktion, Die Linke, schon lange fordert.
(Beifall bei der LINKEN)
Dafür werde ich jedenfalls als Ostwestfale und Bielefelder weiter streiten – stur, hartnäckig und kämpferisch.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Marianne Schieder [SPD]: Und das Fieber bleibt!)
Bis Arminia Bielefeld wieder abgestiegen ist.
(Heiterkeit – Zurufe)
So, wir fahren fort in der Debatte. Als Nächste hat das Wort, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Kollegin Canan Bayram.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7453076 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 166 |
Tagesordnungspunkt | StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland |