Lothar MaierAfD - Verbraucherschutz im Inkassorecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „ Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ steht über dem Gesetzentwurf, aber ich befürchte, es ist nur eine halbherzige Verbesserung. Es war auch eine schwere Geburt. Frau Lambrecht, Ihre Amtsvorgängerin hat vor fast zweieinhalb Jahren einen solchen Gesetzentwurf angekündigt. Dass Sie ihn jetzt vorgelegt haben, verdient Anerkennung. Aber ich fürchte, Sie sind auf dem halben Weg stehen geblieben.
Was die Gebührensätze angeht, muss man sagen: Sicher, es ist ein Fortschritt, dass man für Bagatellfälle – Forderungen bis 50 Euro – künftig nur noch einen maximalen Inkassoanspruch, Gebührenanspruch von 30 Euro hat. Dass man auch bei Fällen, bei denen die Forderung unterhalb von 500 Euro liegt, etwas höher liegt, aber immer noch deutlich unter dem vorigen Wert, auch das ist sicherlich ein Fortschritt; aber es ist ein gradueller Fortschritt. Das Gesamtproblem ist in meinen Augen noch nicht gelöst; auch viele von den Missständen, die wir in dieser Branche finden, die Sie auch kurz angesprochen haben, sind es eigentlich nicht.
Wir halten den rechtstechnischen Ansatz, den Sie gewählt haben, für falsch. Es werden die Gebührenansprüche der Inkassomitarbeiter, die ja meist kaum ausgebildete Leute sind, denen der Rechtsanwälte gleichgestellt. Der Rechtsanwalt soll ja nun immerhin eine rechtliche Prüfung vornehmen, die der angelernte Inkassomitarbeiter gar nicht vornehmen kann und gar nicht vornehmen soll. Diese Gleichbehandlung scheint uns hier nicht in Ordnung zu sein.
Und schließlich: Die Zahl der Inkassovorgänge wird durch diesen Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht reduziert. Nach Angaben der Inkassowirtschaft waren das im vorigen Jahr insgesamt 23 Millionen Mahnungen, die die Inkassounternehmen verschickt haben. Es wird aufgrund der Folgen der Coronasituation angenommen, dass in diesem Jahr die Zahl dieser Fälle von 23 auf 25, 28, vielleicht sogar 30 Millionen steigen könnte. Das ist eine Größenordnung, die eigentlich nicht mehr gerechtfertigt sein kann. Eine wirkliche Entlastung wäre wahrscheinlich nur möglich, wenn Sie unserem hier in diesem Hause leider abgelehnten Gesetzentwurf gefolgt wären und bei den Bagatellfällen den Inkassoanspruch, jedenfalls bis zur zweiten Mahnung, ganz abgeschafft hätten.
Es sollte auch verhindert werden, dass zusätzlich zu den Inkassogebühren noch weitere Kosten in Rechnung gestellt werden. Da ist die Inkassowirtschaft äußerst kreativ im Erfinden von solchen Kostentatbeständen für Datenerfassung, für Bonitätsprüfung, für Telefoninkasso usw., was die Kosten über die im Gesetz vorgesehenen Ansprüche der Inkassowirtschaft hinaus erheblich in die Höhe treiben kann.
Ich sage es noch mal: Ich fürchte, Sie sind auf halbem Wege stehen geblieben. Wenn Sie zumindest, Frau Ministerin, sich aufraffen könnten und bei den Bagatellfällen, also bis 50 oder auch bis 100 Euro, den Inkassoanspruch streichen würden, dann hätten Sie unsere Unterstützung. So noch nicht.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Danke, Dr. Maier. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Sebastian Steineke.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7455222 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 169 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz im Inkassorecht |