01.07.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 169 / Zusatzpunkt 4

Katharina WillkommFDP - Verbraucherschutz im Inkassorecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Kunde bestellt, zahlt aber nicht. Ein Unternehmer mahnt, erhält aber kein Geld. 20 Millionen Mal pro Jahr läuft das so. Dem Unternehmen bleibt nur eines: Hilfe durch einen Inkassodienst oder eine Anwaltskanzlei, damit die sich kümmern. Dieses Kümmern um die Zahlungsverschleppung ist nicht nur für umme. Inkasso ist kein Selbstläufer.

Viele Schuldner stecken den Kopf in den Sand. Man muss dem Schuldner im wahrsten Sinne des Wortes hinterherrennen. Das macht viel Arbeit, und die will bezahlt werden. Bei der SPD hieß es früher einmal: Guter Lohn für gute Arbeit. Das gilt nicht mehr, auch nicht in diesem Regierungsentwurf.

Zum Beispiel die Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen: Sie halbieren diese Gebühr. Wozu führt das? Die Dienstleister haben den halben Umsatz, die Gerichte aber haben doppelt so viel Arbeit. Warum? Weil diese Einigungsgebühr der Ansporn für den Anwalt ist, den Rechnungsstreit außergerichtlich zu klären. Im Ergebnis torpediert die Justizministerin ein weiteres Mal den eigenen Pakt für den Rechtsstaat.

(Beifall bei der FDP – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist sehr weit hergeholt!)

Was wäre besser? Unser Vorschlag, Herr Steineke.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Der Antrag ist besser als die Rede!)

Belohnen Sie die Schuldner, anstatt die Dienstleister zu bestrafen. Wenn eine Zahlungsvereinbarung mit wenigen Zahlungen erfüllt wird, reduziert sich die Gebühr um ein Drittel. Das führt zu schnellen Rückzahlungen und spart Kosten.

Ich bin einverstanden, die Geschäftsgebühr für Inkassotätigkeiten auf 1,0 zu senken. Ihre Differenzierung nach normalen und einfachen Fällen aber ist Unsinn. Machen Sie die Gebühr fix: 1,0 für alle Fälle. Keine Abweichung nach oben oder unten. Das senkt die Kosten und macht sie leicht überprüfbar.

(Beifall bei der FDP)

Wir Freie Demokraten wollen nicht nur unnötige Gebühren verringern, wir wollen Schuldnern helfen. Daher wollen wir den 120 Jahre alten Tilgungsregeln des BGB ein Update verpassen. Wenn Schuldner heute eine Schuld abstottern, verrechnet das Gesetz die Zahlungen immer erst auf die Zinsen. Dadurch kann die Hauptschuld immer neue Zinsen werfen. Unser Update: Wir drehen die gesetzliche Reihenfolge um. Erst die Hauptschuld, dann die Kosten, dann die Zinsen. So befreien wir zahlungswillige Schuldner aus dem Hamsterrad.

(Beifall bei der FDP)

Außerdem schlagen wir vor, für Mahnungen einen festen Ablauf zu etablieren, angelehnt an das gerichtliche Mahnverfahren: Mindestens 14 Tage zwischen Rechnung und erster Mahnung, mindestens weitere 14 Tage zwischen Mahnung und Inkasso. Was bringt das?

Erstens. Schuldner bekommen einen ganzen Monat Zeit, eine Forderung zu überprüfen und sind vor unerwarteten Kosten geschützt.

Zweitens. Gläubiger können es sich sparen, die dritte, vierte oder wirklich allerletzte Mahnung zu verschicken.

Drittens. Gläubiger kommen einfacher an das Geld, das ihnen zusteht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Katharina Willkomm. – Bei dieser Debatte lerne ich richtig viel. Herzlichen Dank.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist bei Rechtsdebatten immer so! – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Das ist immer so!)

Das ist wirklich spannend, da freue ich mich immer.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Der Ausschuss macht gerne Service! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Vielleicht haben die Grünen noch einen Platz frei!)

Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Niema Movassat.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Jetzt lernen Sie nicht mehr so viel!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7455224
Wahlperiode 19
Sitzung 169
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Inkassorecht
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