02.07.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 12

Uwe WittAfD - Intensivpflege und Rehabilitation

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und an den TV-Geräten! Inzwischen ist es Tradition geworden, dass die Gesetzentwürfe aus dem Hause Jens Spahn nicht nur die Gemüter erhitzen, sondern auch unsere Bürger auf die Straße treiben, seien es die Proteste gegen das Gesetz zur Zwangsmasernimpfung, die Überlegungen zur Zwangscoronaimpfung oder nun das Intensivpflegegesetz mit der Zwangseinweisung in Heime.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)

Lieber Herr Spahn, wir leben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Auch wenn Sie das Wort „Zwang“ niemals aussprechen: Alle Ihre Gesetzentwürfe gehen immer in die Richtung einer teilweisen Entmündigung unserer Bürger. Daher freue ich mich, dass die Proteste vieler Betroffener und Behindertenverbände zu einer Korrektur des Intensivpflegegesetzes geführt haben und der Passus, der die Selbstbestimmungsrechte eines Intensivpflegepatienten ausgehebelt hätte, nun ersatzlos gestrichen wurde.

(Beifall bei der AfD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es nicht gelesen anscheinend! Nicht mal das haben Sie geschafft!)

ln ihren Änderungsanträgen hat die Koalition den Gesetzentwurf in wichtigen Punkten nachgebessert. Versicherte mit Intensivpflegebedarf dürfen, angelehnt an die aktuelle Regelung, Pflegefachkräfte selbst beschaffen. Die Koalition verankert auch den Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse im Intensivpflegegesetz. Das entspricht unseren Änderungsanträgen, die gestern im Ausschuss diskutiert wurden.

(Dr. Roy Kühne [CDU/CSU]: Wo warst du denn gestern? – Tino Sorge [CDU/CSU]: Wo waren Sie denn gestern? Ich habe Sie nicht gesehen!)

– Stellen Sie eine Frage; dann gebe ich Ihnen eine Antwort. Ich war im Ausschuss für Arbeit und Soziales und habe dort geredet als behindertenpolitischer Sprecher. Noch eine Frage?

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Also waren Sie nicht im Gesundheitsausschuss!)

Dennoch ist Ihr Gesetz, Herr Minister Spahn, noch voller kleiner Teufel, die ja bekanntlich im Detail stecken. Sie scheuen sich weiterhin, eine klare Regelung für den Wunschort der Leistungserbringung zu schaffen. Jetzt soll „berechtigten Wünschen“ der Versicherten entsprochen werden. Doch wer definiert „berechtigte Wünsche“? Diese Formulierung schafft wieder einmal eins, nämlich Rechtsunsicherheit und nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand.

Warum war überhaupt eine Novellierung des Intensivpflegegesetzes vonnöten? Es geht um Leistungsmissbrauch, wie Sie richtig sagten, im großen organisierten Stil. Doch nicht die Leistungsberechtigten haben die Krankenkassen geprellt, sondern bandenmäßige Pflegedienste, oftmals mit osteuropäischem Hintergrund. Die Intensivpflege kostete 2018 die gesetzliche Krankenversicherung 1,9 Milliarden Euro. Wie hoch der Anteil an betrügerisch ergaunerten Abrechnungen liegt, lässt sich zurzeit nur mutmaßen.

Nun sollen durch das Intensivpflegegesetz Einsparungen im dreistelligen Millionenbetrag entstehen. Doch ob es diesen Anforderungen gerecht wird, ist fraglich. Denn an pflegebedürftigen Menschen sparen zu wollen, statt endlich massiv gegen die schwarzen Schafe der Pflegebranche vorzugehen, halte ich für moralisch sehr bedenklich.

(Beifall bei der AfD)

Doch nun zu unseren eigenen Anträgen. Deutschlands Krankenhäuser, Rehakliniken und auch Kurbetriebe leiden immer noch unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Ein Regelbetrieb zur Behandlung normaler Patienten wird immer noch durch die Regierung verhindert. Die AfD-Fraktion fordert, die Coronamaßnahmen in Krankenhäusern, Kurkliniken, Rehaeinrichtungen und Seniorenheimen auf den Prüfstand zu stellen und die dort geltenden Coronaregelungen auf Angemessenheit und Sinnhaftigkeit zu prüfen. Gerade in Seniorenheimen ist es zu kasernenartiger Isolation unserer alten Mitbürger gekommen, unter der die Bewohner und deren Angehörige zu leiden hatten. Derartige Einschränkungen der Grundrechte sind unverzüglich einzustellen.

(Beifall bei der AfD)

Der Staat zahlt immer noch Geld für das unnötige Freihalten von Betten über den Rettungsschirm der Regierung. Dieser Fehlanreiz muss umgehend beseitigt werden, damit der Regelbetrieb – selbstverständlich unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen – endlich wieder aufgenommen werden kann.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Mit einem besonders sensiblen Thema befasst sich unser Antrag zur Frühreha. In Deutschland gibt es gravierende Defizite in der Versorgung von Schwerstverletzten bzw. bei deren Reha. Aufgrund der pauschalisierten Abrechnung im DRG-System liegt es im finanziellen Interesse der Krankenhäuser, Patienten schnellstmöglich wieder zu entlassen. Wir benötigen ein fachübergreifendes, flächendeckendes Netz an Einrichtungen, die eine Frühreha sicherstellen können. Dieses Versorgungsnetz hilft, verfrühte Entlassungen oder Verlegungen aus den Akutkrankenhäusern zu verhindern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der SPD die Kollegin Heike Baehrens.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Personen

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7455572
Wahlperiode 19
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Intensivpflege und Rehabilitation
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