02.07.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 170 / Zusatzpunkt 24

Johannes FechnerSPD - StGB – Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir beraten heute ein wichtiges Gesetz.

Es gibt in Deutschland rund 60 Millionen Handynutzer, Handys sind also weit verbreitet. Sie haben sehr gute Kameras und sind klein und handlich. Natürlich missbraucht jetzt nicht jeder Handynutzer die Möglichkeit, mit dem Smartphone zu fotografieren. Aber es gibt eben doch eine gewisse Anzahl – leider zunehmend – von Menschen, die Frauen unter den Rock fotografieren oder verstorbene Unfallopfer fotografieren. Es gibt diese Menschen. Wir können es nicht länger dulden, dass es hierzu keinen Straftatbestand gibt. Wir können es nicht hinnehmen, dass derart in Persönlichkeitsrechte, in den intimsten Lebensbereich von Bürgerinnen und Bürgern, eingegriffen wird. Deswegen ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit dem Gesetz stellen wir zum einen das sogenannte Upskirting unter Strafe. Upskirting bedeutet, dass ein Täter einer Frau unter den Rock fotografiert. Im schlimmsten Fall verbreitet er dieses Foto dann auch noch im Internet. Das ist besonders rücksichtslos; denn es erfolgt ja überraschend, und die Frauen haben keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Und dann ist der Schock verständlicherweise groß, wenn die Bilder im Internet auftauchen. Das können wir nicht dulden. Wir müssen hier die Intimsphäre schützen. Deswegen stimmen wir heute diesem Gesetzentwurf gegen Upskirting zu, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte mich ganz herzlich beim Justizministerium für den guten Gesetzesvorschlag bedanken. Ein ausdrückliches Lob und Dankeschön auch an die Berichterstatter! Ich möchte hier Esther Dilcher – nicht nur, weil sie ihre Rede zu Protokoll gegeben hat – und Ingmar Jung ausdrücklich benennen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Ein Dankeschön – das ist mir jetzt wirklich wichtig – geht auch an die beiden Damen, die eine Petition, die von vielen Menschen unterzeichnet wurde, eingereicht haben, und zwar an Hanna Seidel und Ida Sassenberg, die mit ihrem Engagement und mit dieser Petition das Thema vorangetrieben und dadurch einen wichtigen Beitrag geleistet haben, dass wir heute hier diesen Gesetzentwurf haben.

Ich möchte auch sagen, dass sich viele Promis dafür eingesetzt haben. Da möchte ich nur Emma Watson und Keira Knightley nennen, die sich auch zur Rechtslage hier in Deutschland positioniert haben. Auch da ein herzliches Dankeschön! Das war wichtiger Rückenwind für dieses Gesetz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Nicole Bauer [FDP])

Leider gibt es einen weiteren – man muss schon fast sagen – Trend; ich kann ihn nicht nachvollziehen. Ich finde es unfassbar, dass Menschen tatsächlich verstorbene Unfallopfer fotografieren und diese Bilder dann über das Netz verbreiten. Das kann man nicht nachvollziehen, aber leider gibt es das, und es nimmt zu. Es ist nicht nur für die betroffenen Angehörigen ein schlimmer Anblick, wenn sie das sehen. Oft werden auch die Rettungskräfte durch die Gaffer und deren Sensationsgier behindert, sodass dann noch Schlimmeres passiert und Verletzte nicht gerettet werden können. Auch deswegen müssen wir hier ganz klar sagen: Das wollen wir unter Strafe stellen. Solche Handlungen wollen wir auf keinen Fall weiter dulden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben uns, wie bei jeder Verschärfung des Strafgesetzbuches, auch hier – das möchte ich ausdrücklich sagen – natürlich gefragt: Brauchen wir das? Das Strafrecht soll ja nur Ultima Ratio sein. Man könnte ja sagen: Eigentlich gebietet es der Anstand, dass man Frauen nicht unter den Rock fotografiert oder dass man Verstorbene nicht knipst. Aber es gibt solche gesellschaftlichen Entwicklungen, und offensichtlich haben diesen Anstand viele Menschen leider zunehmend nicht mehr. Deswegen müssen wir hier den strafrechtlichen Schutz für die betroffenen Personen verbessern, und das machen wir mit diesem Gesetz.

Stimmen wir also dem heute zu! Das ist ein gutes und wichtiges Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Dr. Fechner. – Der nächste Redner: für die AfD-Fraktion Tobias Matthias Peterka.

(Beifall bei der AfD – Martin Reichardt [AfD]: Jetzt geht es los!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7455843
Wahlperiode 19
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt StGB – Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen
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