02.07.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 170 / Zusatzpunkt 24

Tobias PeterkaAfD - StGB – Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Es tut mir leid, aber die Reden zu dritten Beratungen von Gesetzentwürfen gebe ich nie zu Protokoll, auch nicht nachts um zwölf.

(Marianne Schieder [SPD]: Sie geben sonst auch nichts zu Protokoll! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie geben nie was zu Protokoll!)

Zu später Stunde geht es erneut um Änderungen des Strafgesetzbuches. Grundsätzlich geht das auch gar nicht in die falsche Richtung, vor allem, wenn man sich neben dem Schutz gegen Gaffer gleich auch dem wichtigeren Anliegen zuwendet, nämlich dem Schutz gegen despektierliches Fotografieren von – quasi immer – jungen Frauen und Mädchen.

Die Sitzungspause naht und damit der Sommer in diesem Land – ein Sommer, in dem wieder viele Frauen nicht ins Freibad gehen werden, weil sie sich fürchten müssen, Opfer der lokalen Partyszene und deren Handys zu werden.

(Beifall bei der AfD)

Daher sage ich zur Strafbarstellung des Fotografierens unter die Kleidung sowie jetzt auch des Intimbereichs an sich: Ja, endlich! Die Verortung im Sexualstrafrecht passt natürlich auch. Mit unserem Antrag wäre aber eine umfassendere Verknüpfung mit dem zivilrechtlichen Schutz möglich gewesen, als Auffanglösung. Schlecht, dass diese Chance vertan wurde!

(Beifall bei der AfD)

Weiter müsste ich der Frau Ministerin, wenn sie da wäre, noch eines verraten: Straftatbestände sind schön und gut, aber leider gibt es inzwischen bei uns einen unheiligen Dreiklang:

Erstens. Taten werden nicht gemeldet oder angezeigt, da der Bürger resigniert.

Zweitens. Gemeldete Taten werden nicht verfolgt, weil Polizei und Staatsanwaltschaft überlastet sind.

Drittens. Angeklagte werden vor Gericht mit Einstellung, Bewährung oder sonstigen Wattebäuschen beworfen,

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: So ist es!)

da nicht sein kann, was nicht sein darf,

(Beifall bei der AfD)

dass nämlich unser Rechtsstaat von ganzen Bevölkerungsgruppen nicht mehr respektiert und infrage gestellt wird.

(Nicole Höchst [AfD]: So ist es!)

Und da könnten die panischen Umschreibungen wie „Partyszene“ ganz amüsant sein, wenn das, was hier vorgeht, nicht so bitterernst wäre.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Sehr gut!)

Endlich wurde das Upskirting einmal erfasst – immerhin! Das ganze Problem dahinter wird aber gerade nicht gesehen. Da gab es dann zum Beispiel eine Anhörung im Rechtsausschuss, und alle redeten um den Elefanten im Raum herum, dass Loriot seine Freude daran hätte, nämlich dass migrantische Milieus der deutschen Bevölkerung, der deutschen Gesellschaft ihren Stempel aufdrücken – viel zu oft, viel zu unwidersprochen

(Marianne Schieder [SPD]: Habe ich es doch gedacht, dass sie nicht vergessen werden!)

und zunehmend zum Schaden unseres Rechts- und Kulturstaates.

(Beifall bei der AfD)

Und nein, es geht hier nicht um das Restaurant um die Ecke oder aufrichtige Integrationsbemühungen, die es gibt. Es geht hier um frauenfreie Schwimmbäder, rechtsfreie Clanstrukturen und polizeifreie Stadtviertel.

(Beifall bei der AfD)

Wir doktern auch beim Upskirting nur an Symptomen herum. Wenn nämlich nach einer Tat einmal die oben genannten zwei ersten Widerstände – Resignation und Überbelastung – überwunden sind, dann gibt es regelmäßig vor Gericht zu geringe Strafen. Bewährung ist in manchen Kreisen einfach ein Freispruch – und Kettenbewährung bei der x-ten Tat eine Lachnummer.

Wir fordern daher einen Befreiungsschlag: zuverlässig härtere Strafen bei Mehrfachtätern, bei Gewalttaten, bei Drogendelikten, aber auch bei Eigentumsdelikten oder Upskirting. Ab der dritten Straftat muss zwingend die Regel gelten: Drei Strikes, und du bist raus, übrigens egal, welcher Herkunft du bist.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es muss zwingend Haftstrafen in der oberen Hälfte des Strafrahmens geben.

Ja, das ist eine bittere Medizin, aber die Wadenwickel helfen nicht mehr. Der Rechtsstaat muss Zähne zeigen – im Interesse aller friedlichen Bürger und der Zukunft unserer Demokratie. Genau so hoch müssen wir das hängen.

Ich prophezeie es Ihnen: Eines Tages kommt in Deutschland eine Drei-Strikes-Regel. Hilflose Einzelmaßnahmen werden nämlich definitiv in den Graben führen. Lieber gleich hier und jetzt auf die AfD hören! Aber ich weiß: Manche wollen eben erst den ganz großen Blechschaden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Blechschaden“? Ich verstehe immer nur „Schaden“ bei der AfD!)

Danke schön. – Dann kommen wir zum nächsten Redner, der auch der letzte Redner ist, der leibhaftig reden wird: Ingmar Jung für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Man muss seine sechs Minuten Redezeit nicht ausnutzen!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7455844
Wahlperiode 19
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt StGB – Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen
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