Dirk HeidenblutSPD - Digitalisierung im Gesundheitswesen, Datenschutz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aller guten Dinge sind drei, diesmal aber nicht, weil wir drei Anläufe unternommen haben, sondern weil es drei gute Gesetze sind, die mit diesem abgerundet werden. Mit dem E-Health-Gesetz wurde gestartet. Mit dem DVG wurde nachgelegt, und mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wird jetzt ein rundes Paket daraus, auch wenn der Kollege Sorge recht hat: Wir können immer noch weitergehen; das ist überhaupt keine Frage. Aber ich persönlich freue mich erst einmal, dass wir nun ein rundes Paket haben.
Es ist ein gutes, ein sicheres, ein vernünftiges und ein in weiten Teilen – bezogen auf die Kritik, die im vorherigen Vortrag deutlich gemacht wurde – deutlich nachgebessertes Gesetz, das den Datenschutz massiv in den Vordergrund stellt. Nein, niemand muss sich Sorgen machen, wenn er sich für eine elektronische Patientenakte entscheidet, dass diese Akte dann irgendwo auf der Straße zu finden sein wird. Wir haben ein sicheres, ein gutes System gefunden. Wir haben auch für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte oder/und des PINs ein vernünftiges System gefunden. Alles, was mein Vorredner gerade gesagt hat, ist also völlig daneben. Scheuen Sie, meine Damen und Herren, nicht davor zurück. Eine elektronische Patientenakte ist für jeden möglich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will einen weiteren Punkt klarstellen; denn mein Vorredner hat das Gesetz offensichtlich nicht so genau gelesen. Im Gesetz steht nicht, dass irgendjemand in einer Arztpraxis an einen Automaten gehen und dort seine Akte einsehen kann. Natürlich ist das kein sinnvoller Weg. Das haben wir durchaus auch gewusst. Deshalb steht es nicht im Gesetz. Das müsste man vielleicht nachlesen, bevor man solche Reden hält, oder bei den entsprechenden Diskussionen dabei sein.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auf jeden Fall ist es ein gutes Gesetz. Klar ist: Die elektronische Patientenakte, die ein wesentliches Kernstück unserer Digitalisierung ist, kommt jetzt in Gang. Sie wird zum 1. Januar 2021 starten. Sie bleibt freiwillig. Ich kann das machen, oder ich kann es nicht machen. Natürlich setzt das voraus, dass dann das analoge System, um die Wahrnehmung der Patientenrechte sicherzustellen – diese sind uns wichtig –, auch noch funktioniert. Wir können doch nicht jeden dazu zwingen, eine elektronische Patientenakte anlegen zu lassen. Wir können nicht jeden dazu zwingen, ein Smartphone oder ein Tablet zu nutzen – übrigens kann ein geeignetes Endgerät auch ein Computer sein –, um damit seine Patientenakte anzulegen und zu verwalten. Nein, das braucht niemand zu befürchten. Wir haben sogar in den Gesetzentwurf ein Diskriminierungsverbot aufgenommen, sodass der Patient oder die Patientin, der bzw. die keine Patientenakte in elektronischer Form haben will, keine Verschlechterung hat. Das haben wir durchgesetzt; das steht im Gesetz. Es besteht also überhaupt kein Problem. Insofern ist es wichtig und richtig, dass das Ganze jetzt kommt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es hilft gerade den Patientinnen und Patienten. Wir haben eine Menge weiterer Dinge aufgenommen. Ob Zahnbonusheft, Impfausweis, Medikationsplan, Arztbericht oder Blutwerte – ich habe als Patient endlich einen vernünftigen Überblick. Ich habe diesen Überblick, wenn ich das will, auf dem Smartphone in meiner Tasche. Das heißt, ich habe die entsprechenden Daten dabei, wenn ich eine Klinik aufsuche. Ich habe sie bei dem Arzt dabei, der mich behandelt. Ich bin in der Lage, jedem die Daten zugänglich zu machen, dem das nach meiner Meinung – selbstbestimmt, das ist ein ganz wichtiger Punkt; bei mir als Patient liegt die Entscheidung – ermöglicht werden soll. Es bleibt freiwillig und ist selbstbestimmt. Wir sorgen dafür, dass es – zuerst oberflächlich, dann aber ab 2022 bis ins Detail – selbstbestimmt ist. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Das E-Rezept wird endlich auf den Weg gebracht. Was haben wir daran lange herumgewurschtelt, und wie einfach ist es, mit einem solchen E-Rezept die Wege zu erledigen! Jetzt kommt das; meine Kollegin wird dazu sicherlich gleich noch ein bisschen näher ausführen.
Wir haben viele weitere Fragen im Bereich der Telemedizin angepackt. Wir sorgen dafür, dass mehr Leistungserbringerinnen und ‑erbringer in das System kommen. Mir persönlich war wichtig – auch dazu wird meine Kollegin noch mehr sagen –, dass gerade die Pflege endlich vernünftig berücksichtigt ist; denn natürlich ist die Pflege ein wichtiger Teil.
Ja, man hätte sich mehr vorstellen können. Der Vorwurf kam häufig: Warum nur Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und nicht auch Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten? An dieser Stelle sage ich deutlich – ich glaube, da bin ich in absoluter Übereinstimmung mit dem Ministerium und dem Koalitionspartner –: Am Ende muss das gesamte Gesundheitssystem erfasst werden, muss jeder Leistungserbringer und jede Leistungserbringerin erfasst werden. Aber wir dürfen das System am Anfang auch nicht überfrachten. Deshalb haben wir ein vernünftiges, ein ausgewogenes Gesetz vorliegen. Dem können Sie gut zustimmen. Im Übrigen, liebe Bürgerinnen und Bürger, können Sie die elektronische Patientenakte dann auch guten Gewissens von Ihrer Krankenkasse entgegennehmen. Das wird für Sie viele Vorteile haben. Ich freue mich darauf, dass wir das Gesetz heute verabschieden können.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Heidenblut. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7456076 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 171 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung im Gesundheitswesen, Datenschutz |