Heike BaehrensSPD - Digitalisierung im Gesundheitswesen, Datenschutz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Wer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen“ – das hat Anton Bruckner einmal gesagt. Ich denke, das haben wir mit diesem Gesetz getan, mit dem wir das Fundament dafür legen, dass alle Gesundheitsdaten der Patienten sicher verwahrt und geschützt bleiben; denn es ist die Basis, um Chancen und Potenziale technischer und digitaler Innovationen umfassend nutzen zu können.
(Beifall bei der SPD)
Das ist auch für die Pflege enorm wichtig. In einigen ambulanten Pflegediensten und Heimen gibt es längst echte digitale Leuchtturmprojekte. Aber es gibt unter den Beschäftigten der Pflege auch viele, die sich schwertun im Umgang mit technischen Neuerungen und digitalen Anwendungen, und das liegt auch an der Sorge um die Datensicherheit. Deshalb war es gut, dass wir so lange beim Fundament verweilt und es solide gebaut haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Modellprojekte für eine zeitsparende digitalisierte Dokumentation haben gezeigt, wie hilfreich und wertvoll digitale Anwendungen bei der Pflegeprozessgestaltung und auch für die Qualitätssicherung sind. Digitalisierung kann das Pflegepersonal von bürokratischem Aufwand entlasten; denn Pflegekräfte benötigen vor allem eines: mehr Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben, für die direkte Arbeit am Menschen und für Zuwendung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich freue mich darüber, dass der Deutsche Pflegerat eine sehr fortschrittliche Positionierung zu diesem Thema vorgelegt hat. Er hat damit ein starkes Signal gegeben, diese Entwicklung aktiv gestalten zu wollen. Sie haben konkrete Vorschläge gemacht, von denen einige hier und heute in diesem Gesetz beschlossen werden. Und: Der Deutsche Pflegerat fordert zu Recht Mitwirkung an allen Prozessen ein.
(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])
Dieses Angebot muss auf allen Ebenen ernst genommen werden. Nur wenn die Pflege direkt beteiligt wird, werden praxistaugliche Lösungen dabei herauskommen.
(Beifall bei der SPD)
Aber jetzt ist es auch an den Diensten und an den Einrichtungen, tatsächlich diese Möglichkeiten zu nutzen und sich der Telematikinfrastruktur anzuschließen. Damit Pflegekräfte – natürlich immer nur mit Zustimmung der zu Pflegenden oder der Patientinnen und Patienten – direkt auf die benötigten Daten zugreifen können, führen wir einen elektronischen Berufsausweis ein. So wie Ärzte heute schon eine lebenslang gültige Arztnummer haben, können dann auch Pflegekräfte zukünftig unkompliziert mit ihrer Beschäftigungsnummer zeichnen und damit dokumentieren.
Wenn die Datensicherheit in allen Stufen der digitalen Anwendungen gewährleistet ist, wenn die Pflege Zugriffsrechte hat, dann bieten sich auch vielfältige neue Möglichkeiten, um Versorgungslücken zu schließen. Ich will das am Beispiel der Wundversorgung veranschaulichen. Wir haben einen Mangel an speziellen Wundexpertinnen und ‑experten, und gleichzeitig sind es oft pflegebedürftige, weniger mobile Menschen, die chronische Wunden haben. Regelmäßige Wundbegutachtung über Televisite gibt Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit und spart lange Wege, zum Beispiel in strukturschwachen Gebieten. Dafür haben wir wunderbare Beispiele in den Niederlanden kennengelernt, bis hin zu Smart-Home-Care-Lösungen; da haben wir, glaube ich, hier in Deutschland noch viel vor uns. Aber dafür brauchen wir genau dieses Fundament in Form des Gesetzes, das wir heute beschließen.
Ich denke, es ist gut, dass wir mit diesem Gesetz dieses Fundament heute legen, um Digitalisierung auch für eine bessere pflegerische Versorgung zu nutzen und Pflegekräfte durch digitale Anwendungen zu entlasten. Lassen Sie uns gemeinsam auf diesem Fundament weiterbauen!
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir kommen zur letzten Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt: die Kollegin Dr. Claudia Schmidtke, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7456087 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 171 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung im Gesundheitswesen, Datenschutz |