Stephan ThomaeFDP - Änderung der GO-BT
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Wenn man sich die Anträge der AfD-Fraktion ansieht, dann fragt man sich ein bisschen, ob Sie eigentlich keine anderen Sorgen haben, als uns jetzt in den letzten Stunden vor dem Beginn der sitzungsfreien Zeit im Sommer mit Themen zu beschäftigen, die sich ohnehin im Herbst zum Teil erledigen werden.
Ich will nur mal den einen Antrag herausgreifen, den auch Kollege Schnieder und andere schon angesprochen haben, nämlich Ihren Antrag, den § 126a der Geschäftsordnung dieses Hauses aufzuheben.
Ganz kurzer Rückblick auf das, was geschehen ist: Wir haben am 25. März mit ganz großer Mehrheit in diesem Hause diese Vorschrift eingeführt, die für den Fall, dass die Pandemie uns die Arbeitsweise im Parlament erschweren sollte, die Beschlussfähigkeit erleichtert. Eine Regelung, der Sie übrigens nicht zugestimmt haben; Sie haben sich damals enthalten.
Ich will nicht sagen, dass unser Land von der Pandemie verschont worden ist. Aber so gravierende Auswüchse, wie es sie in anderen Nachbarländern, vor allem in Italien und Spanien, gegeben hat, hatten wir in Deutschland glücklicherweise nicht. Wir sind arbeitsfähig geblieben. Aber wir haben die Weichen dafür gestellt, dass wir, wenn es für uns schwierig geworden wäre, die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen, die entsprechenden Instrumente haben.
Nun haben wir den § 126a, der die Beschlussfähigkeit an ein geringeres Maß knüpft, bis zum 30. September 2020 befristet. Das ist eigentlich eine kluge Regelung gewesen, die wir auch beibehalten sollten. Denn das heißt doch, dass wir nach dem Wiedereintritt in die Beratungen nach der sogenannten parlamentarischen Sommerpause noch genau zweieinhalb Wochen Zeit haben, in denen der § 126a gilt.
Das heißt, sollte es – was wir nicht hoffen wollen und wohl auch nicht erwarten müssen – zu einem Wiederanfluten der Infektionszahlen, gerade jetzt in der Sommerpause, im Juli und August, kommen, dann müssen wir nicht etwa vorsorglich in der Sommerpause allein zu dem einen Zweck zu einer Sondersitzung zusammentreten, um diese Regeln wieder in Kraft zu setzen, sondern sie gelten noch automatisch. Sie gelten noch für eine kurze Spanne nach dem Wiedereintritt in die Beratungsphase im Herbst.
Wir haben alle keine Kristallkugel, wir wissen nicht, was passiert. Wir haben diese Regeln und können sie einfach wieder benutzen. Und wenn wir sie nicht benötigen, treten sie automatisch zweieinhalb Wochen später, zum 30. September, wieder außer Kraft.
Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist sicherlich keine epidemische Notlage von nationaler Tragweite mehr gegeben, aber wir wissen nicht genau, was passiert. Deswegen ist es ein Gebot der Vorsicht, diese Regeln in Kraft zu lassen. Wenn wir sie nicht benötigen, dann treten sie automatisch außer Kraft. Das ist eine kluge Regelung.
Ich würde Ihnen vorschlagen, meine Damen und Herren von der AfD: Befassen Sie sich mit Ihren Problemen! Damit haben Sie genug zu tun.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Heiterkeit bei der LINKEN)
Jetzt erhält das Wort der Kollege Friedrich Straetmanns, Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7456128 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 171 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der GO-BT |