03.07.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 28

Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Änderung der GO-BT

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegen uns mehrere Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages seitens der AfD-Fraktion zur Beratung vor. Vorschläge dieser Fraktion sind allerdings immer vor dem Hintergrund zu diskutieren, dass die AfD ein rein instrumentelles Verhältnis zur Geschäftsordnung hat und ihr daher an einer Verbesserung der Arbeit hier in Wirklichkeit gar nicht gelegen ist.

(Dr. Michael Espendiller [AfD]: Deswegen sind Sie gegen digitale Abstimmungen? Okay!)

Ich will dennoch kurz auf die vorliegenden Vorschläge eingehen.

Eine Diskussion über die pandemiebedingte Lage und ihre Folgen für die Arbeit des Bundestages ist zu diesem Zeitpunkt sinnlos. Wir werden heute in die Sommerpause gehen, und wie die Lage im September sein wird, können wir jetzt noch nicht wissen. Das diskutieren wir daher besser, wenn wir hier wieder zusammentreten. – Das zu diesem Antrag.

Zu der Möglichkeit der elektronischen Abstimmung lässt sich sicher diskutieren. Macht man das aber mit dieser Truppe, sind wir vielleicht schnell in der Situation, dass wir darüber streiten müssen, ob Herr Brandner von der Toilette aus abstimmen darf.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der AfD)

Zu dem Vorschlag namens „Sachverständige vor Hass schützen“ muss ich sagen: Da bleibt mir die Spucke weg. – Weil diese Truppe aufgrund ihres unsäglichen Verhaltens und des damit verbundenen berechtigt schlechten Rufs Mühe hat, Sachverständige zu benennen, sollen einfache Verwaltungsvorgänge auf „Verschlusssache Vertraulich“ gestellt werden. Das kann nur vorschlagen, wer keinen blassen Schimmer davon hat, wie die Arbeitsprozesse hier ablaufen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])

Es würde die tägliche Arbeit der Ausschusssekretariate so tiefgreifend verändern, dass diese vor faktisch unlösbaren Aufgaben stünden. Das fängt bei der Kommunikation an und geht bis zur Lagerung der Unterlagen.

Dazu kommt, dass es der AfD auch gar nicht darum geht, hier irgendjemanden vor Hass zu schützen oder die Geschäftsordnung zu verbessern, wie ich zu Anfang sagte. Ich will Ihnen das noch kurz an einem Beispiel verdeutlichen.

Im Juni 2018 nutzte der Abgeordnete Seitz, der eben hier geredet hat, eine Debatte zur Geschäftsordnung für ein perfides Schauspiel. Statt zur Sache zu reden, rief er eine Schweigeminute für ein kürzlich ermordetes Mädchen aus. Ein klarer Verstoß gegen die Geschäftsordnung; denn über Gedenken entscheidet der Bundestagspräsident. Als die damals amtierende Vizepräsidentin Roth Herrn Seitz aufforderte, zur Sache zu reden, folgte dieser der Aufforderung nicht. Daraufhin entzog sie ihm zu Recht gemäß § 36 Geschäftsordnung des Bundestages das Wort. Anschließend startete die AfD ihre Propagandamaschine und ließ diese auf Frau Roth los, was letztlich zu unzähligen Hass- und Drohmails gegen Frau Roth führte. Der Bundestagspräsident musste die AfD daraufhin zur Ordnung rufen.

Das zeigt die Haltung dieser Fraktion zur Arbeitsweise hier im Parlament.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen diskutiere ich auch lieber nicht mit Ihnen, sondern mit den gesamten anderen Kollegen und Kolleginnen, die dieses Haus und seine Geschäftsordnung schätzen und ernst nehmen.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt wird das Redepult für die Kollegin Britta Haßelmann vorbereitet. – Es ist bereit. Sie haben das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7456129
Wahlperiode 19
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt Änderung der GO-BT
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