09.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 172 / Zusatzpunkt 1

Jörg CézanneDIE LINKE - Aktuelle Stunde zu den Cum Ex Steuerdeals

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Danke schön, Frau Präsidentin. – Eigentlich ist mein Manuskript jetzt ziemlich wertlos; aber ich werde noch darauf zurückkommen.

Herr Scholz, ich teile Ihre Einschätzung vollständig, dass diese Cum/Ex-Geschäfte von Anfang an kriminelles Handeln waren. Aber warum Sie dann, wenn Sie diese Einschätzung haben, mit jemandem, der sich genau dieses kriminellen Handelns schuldig gemacht hat, dreimal zusammentreffen, sich von ihm vortragen lassen, dass das irgendwie doch nicht so kriminell war und dass er das Geld, was er dort ergaunert hat, behalten kann, das haben Sie nicht gut erklärt; da haben Sie mich überhaupt nicht überzeugt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Christian Dürr [FDP])

Lieber Michael Schrodi, bei allem Einsatz und bei allem sportlichen Ehrgeiz, aber das war doch jetzt ein bisschen zu arg. Natürlich haben wir eine neue Faktenlage,

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Christian Dürr [FDP])

weil wir wissen, dass Herr Scholz uns im Ausschuss im Sommer, im Frühjahr nicht die ganze Wahrheit gesagt hat. Warum das so ist, dazu hat er versucht, Stellung zu nehmen. Ich habe gesagt: Es hat mich nicht überzeugt.

(Dagmar Ziegler [SPD]: Das haben wir auch nicht erwartet!)

Wir werden, glaube ich, weiterhin darüber reden müssen. Tut mir leid!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

So, jetzt versuche ich, zu meinem eigentlichen Anliegen zu kommen. Wir müssen nämlich noch über ein anderes Thema sprechen; das ist hier schon zum Teil aufgepoppt. Es geht darum, zu verhindern, dass die Steuerbetrüger aus den Cum/Ex-Geschäften ihre Tatbeute selbst dann behalten können, wenn sie dafür rechtskräftig verurteilt werden. Dafür ist es zwingend, dass der Bundestag schnell handelt.

Beim Steuerbetrug mit Handel von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag, eben diese Cum/Ex-Geschäfte, lassen sich Betrüger Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückerstatten, die sie gar nicht bezahlt haben. Diese Vorgänge gelten als größter Steuerraub in der deutschen Geschichte; die Schadenssumme wird auf bis zu 32 Milliarden Euro geschätzt. Die juristische Verfolgung findet jetzt statt, viel zu spät; das hat viel zu lange gedauert. Aber gut, dass es endlich passiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz – das war, wer sich nicht mehr so richtig daran erinnert, im Juni – hat der Bundestag seit dem 1. Juli dieses Jahres eine Regelung geschaffen, dass widerrechtlich und mit betrügerischen Mitteln erhaltene Steuerrückzahlungen bei Cum/Ex vom Staat eingezogen werden können. Warum ist das nötig? Die Betrugsfälle sind spät aufgedeckt worden – zum Teil liegen sie schon 15 Jahre zurück –; die Strafverfahren sind kompliziert und dauern lange. Dieser neue § 375a Abgabenordnung soll es den Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Erträge aus kriminellen Geschäften von Banken und anderen Beteiligten auch dann noch einzuziehen, wenn sie steuerrechtlich bereits verjährt sind. So weit, so gut. Wir haben das als Linke auch gefordert und unterstützt; diese Regelung ist ja auch gut und richtig.

Der Haken an der Sache: Neben dieser notwendigen und sinnvollen Regelung wurde auch eine Vorschrift geschaffen – wer es jetzt genau wissen will: § 34 in Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung –, die festlegt, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gilt, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Das führt dazu, dass in Fällen, in denen bis zu diesem Zeitpunkt die steuerliche Verjährung bereits eingetreten ist, die Tatbeute auch im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung nicht herausgegeben, also an das Finanzamt zurückgezahlt werden muss. Das ist, gelinde gesagt, ein Skandal.

Das Finanzministerium begründete die Einführung dieses Artikels mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot: Gesetze dürfen nicht einfach im Nachhinein verändert werden. Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die derzeitigen Gesetze auch in Zukunft gelten. Klar. Nur, wenn man den gesunden Menschenverstand anwendet – in Rechtsfragen nicht immer der beste Ratgeber –, klingt das doch recht seltsam. Kann es wirklich rechtens sein, dass dieser Vertrauensschutz auch für verurteilte Steuerbetrüger gilt, die uns alle als Allgemeinheit um Milliarden von Steuergeldern betrogen haben? Logischer wäre doch, wenn ein Betrüger seine Beute so lange zurückgeben muss, wie er eben auch strafrechtlich dafür verurteilt werden kann. Ich verstehe nicht, warum das Finanzministerium nicht versucht hat, diese Verjährung besser zu regeln, als das jetzt der Fall ist. Es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine abschließende Klärung in einer anderen Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht steht aus. Zumindest so lange, wie Karlsruhe dazu kein abschließendes Urteil gefasst hat, ist es verfassungsrechtlich nicht notwendig, dass wir uns so stark zurückhalten.

Es gibt eine Initiative von den Grünen. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie man das beheben könnte. Ich bitte Sie alle um Hilfe, damit es uns gelingen kann, zu verhindern, dass in dieser Frage weitere hinterzogene Gelder dem Fiskus verloren gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Jörg Cezanne. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Matthias Hauer.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7468654
Wahlperiode 19
Sitzung 172
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zu den Cum Ex Steuerdeals
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