Albrecht GlaserAfD - Steuerübereinkommen Gewinnverkürzung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der etwas sperrige Titel des Gesetzentwurfs weist auf eine komplizierte Materie hin. Dahinter steckt ein großes Werk von 150 Seiten internationaler Steuerregularien: die Festlegung von Mindeststandards in internationalen Steuerabkommen, speziell zum Problem der Gewinnverlagerung. Es ist die Rede von Betriebsstättenbesteuerung, von hybriden Gestaltungen, von Streitbeilegungsverfahren und vielem anderen mehr – für den normalen Bürger und Steuerzahler ein eher exotisches Thema, wenngleich auch für ihn relevant, falls er Einkommen aus dem Ausland bezieht, beispielsweise Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses oder ausländisches Arbeitseinkommen. Die Staaten regeln hierbei durch Vertrag die wesentlichen Merkmale der Besteuerung, beispielsweise auf welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz der jeweilige Quellenstaat oder Empfängerstaat eine Steuer erheben darf. Für die Steuerabteilung eines international agierenden Unternehmens ist dies tägliches Brot.
Nach jahrelangen Gesprächen und Verhandlungen der OECD und der G-20-Staaten wurde ein umfangreicher Aktionsplan entwickelt. Dieser Aktionsplan, BEPS – er wurde schon genannt –, soll die aggressive Steuerplanung, das heißt also das bewusste Ausnutzen von Steuerschlupflöchern im internationalen Rahmen durch trickreiche Steuerung der Geld- und Gewinnströme, verhindern. Andererseits sind viele solcher Gestaltungen durchaus legal. Wir sprechen hier nicht von Steuerhinterziehung im klassischen Sinn, wo mit krimineller Energie durch Lug und Trug dem Staat die Steuer vorenthalten wird, sondern von subtiler und grenzwertiger Steuervermeidung.
Vom Grundsatz her begrüßen wir die Maßnahmen, die helfen sollen, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verhindern; denn bisher waren die steuergesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung eher begrenzt auf die Einführung von immer mehr Vorschriften, wodurch der Verwaltungsapparat zusätzlich aufgebläht und das eigentliche Problem nicht annähernd adressiert wurde. Man denke nur an das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen innerhalb der EU – ein Bürokratiemonster mit Hunderttausenden von Datensätzen, die nie ausgewertet werden, und ein lukratives Beschäftigungsprogramm für Steuerberater.
Eine andere Strategie der Bundesregierung bezüglich Steuerhinterziehung war auch das lautstarke Schweigen oder sogar Beihilfe, so im Falle der Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte – davon war heute schon die Rede –, wo die jeweiligen Finanzminister tatenlos über Jahre hinweg einen gigantischen und systematischen Steuerbetrug geschehen ließen,
(Marianne Schieder [SPD]: Oje! Oje!)
wodurch Steuerverluste in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden sind.
(Marianne Schieder [SPD]: Ogottogott!)
Das Mehrseitige Übereinkommen, immerhin bereits von 67 Staaten unterzeichnet, soll eine Plattform darstellen, die Mindeststandards setzt, auf die sich die Staaten im Vorfeld geeinigt haben. Somit muss nicht mehr in zeitraubenden Gesprächen jedes einzelne Doppelbesteuerungsabkommen neu verhandelt werden, sondern es wird durch das Mehrseitige Übereinkommen sozusagen simultan für alle Vertragspartner geregelt. Dadurch könnten zukünftige Anpassungen im gesamten Abkommensnetzwerk sehr effizient und zeitnah durchgeführt werden. Für Deutschland, ein Land mit zahlreichen internationalen Verflechtungen im Wirtschaftsverkehr, sind Rechtssicherheit und Steuertransparenz wichtige Güter. Ob das Gesetz diese Erwartungen erfüllt, wird sich im Rahmen einer Anhörung nächste Woche zeigen, wo wir das Thema vertieft erörtern.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Für die CDU/CSU-Fraktion macht sich der Kollege Fritz Güntzler bereit.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: Guter Mann!)
Sie haben das Wort. Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468868 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Steuerübereinkommen Gewinnverkürzung |