Niema MovassatDIE LINKE - Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Privatpersonen oder Unternehmen in Insolvenz gehen, also sprichwörtlich pleite sind, gibt es ein Verfahren, damit ein Neustart im Leben möglich ist, gibt es eine zweite wirtschaftliche Chance: Das ist das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren. Die Schulden gelten nach Abschluss des Verfahrens als getilgt. Bisher ist dies im Regelfall nach sechs Jahren der Fall. Die Bundesregierung will das Verfahren auf drei Jahre verkürzen, und das unterstützen wir als Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Allerdings ist die Verfahrensverkürzung auch schon die einzige gute Regelung in dem Entwurf. Meine Damen und Herren, prekäre Beschäftigung, Erwerbslosigkeit, viel zu hohe Mieten und Krankheit sind nur einige der Gründe, die die Menschen in die Armut und dann oft auch in die Schuldenfalle treiben.
Wir haben in Deutschland 7 Millionen überschuldete Privatpersonen, und ab Herbst droht infolge der Coronapandemie eine neue Insolvenzwelle. Es ist also wichtig, dass jetzt gehandelt wird. Aber die Bundesregierung ist nicht fähig, die europäische Richtlinie, die ja die Grundlage der heutigen Debatte bildet, vernünftig umzusetzen. Auch im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Referentenentwurf ist die jetzige Fassung eine deutliche Verschlechterung.
So sah der Referentenentwurf sinnvollerweise vor, dass die Speicherdauer bei der Schufa verkürzt wird. Denn sonst ist man dank des Restschuldbefreiungsverfahrens zwar schuldenfrei, aber bekommt keine neuen Kredite, keine Wohnung, keine Gewerberäume, weil das Schufa-Rating zu schlecht ist. Mit einer negativen Schufa-Auskunft ist man, obwohl man keine Schulden mehr hat, im Wirtschaftsleben weiterhin stigmatisiert. Das ist keine echte zweite Chance. Deshalb: Kehren Sie zurück zum ursprünglichen Referentenentwurf, und verkürzen Sie die Speicherfristen für Schufa-Einträge!
(Beifall bei der LINKEN)
Daneben setzen Sie in Ihrem Entwurf Verbraucher gegenüber Unternehmen ungerechtfertigt herab. Während die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Unternehmen dauerhaft gelten soll, also unbefristet, ist sie für Verbraucher befristet bis zum 30. Juni 2025, und das ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Verbrauchern gegenüber Unternehmern.
(Beifall der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die cleveren Schuldner werden diese Ungleichbehandlung doch umgehen. Sie werden sich kurzerhand selbstständig melden, um dann in die Gunst der privilegierten Restschuldregelung zu kommen. Der Ehrliche, der diese Umgehung nicht durchführt, ist dann am Ende der Dumme. Und im Ergebnis hält die Bundesregierung dann auch die Unternehmer für wertvoller als die Verbraucher.
Was Sie vorlegen, ist mit dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsgebot kaum zu vereinbaren, wenn ein Unternehmen eben nach drei Jahren wieder voll am Wirtschaftsleben teilhaben kann, während die Verbraucher dann nach Ende der Befristung wieder sechs Jahre warten müssen. Das verstößt aus Sicht von uns Linken gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.
Legen Sie den Referentenentwurf wieder vor. Der war allemal besser, vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land, die in die Schuldenfalle getappt sind.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Manuela Rottmann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468892 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens |