Timon GremmelsSPD - Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2019
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wenige Punkte auf der Tagesordnung, bei denen man ein solches Themenspektrum diskutieren kann wie beim Jahresbericht des Petitionsausschusses. Wo sonst können Sie die Themen „Verbot der Konversionstherapie“, also Homo-Heilung, „Vereinheitlichung der Eichfrist von Warm- und Kaltwasserzählern“ und „Bau einer Güterbahnstrecke“ sinnvoll in eine Vierminutenrede packen? Das geht nur beim Jahresbericht des Petitionsausschusses.
(Beifall bei der SPD)
Das zeigt doch die ganze Bandbreite, mit der wir uns beschäftigen, das zeigt, wie unterschiedlich die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind. Ich möchte ein Beispiel nennen: Das ist die Konversionstherapie, Homo-Heilung. Das Durchführen dieser Therapie war bisher möglich. Es gab eine Petition, die besagte, das solle verboten werden. Die erste Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums war noch ablehnend. Dann kam es zu einer öffentlichen Petition, und zwar nicht über das Portal des Bundestages, sondern das eines privaten Anbieters, nämlich www.change.org. Dort gab es sehr viel Unterstützung, auch eine mediale Aufmerksamkeit. Dann hat sich unser Koalitionspartner bewegt. Herr Spahn, vielen Dank! Wir haben jetzt Gott sei Dank das Verbot der Konversionstherapie.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass ein Zusammenwirken zwischen privaten Plattformen und der Plattform des Deutschen Bundestages sinnvoll sein kann und stattfinden kann. Diese sind sozusagen nicht immer Konkurrenz, sie können sich manchmal auch gegenseitig bereichern. Allerdings muss man den Bürgern sagen, dass eine Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes nur über das Portal des Deutschen Bundestages geht, aber die privaten Plattformen können unterstützend sein. Das ist ein positives Beispiel.
Ein zweites positives Beispiel, bei dem wir etwas geschafft haben, betrifft ein ganz anderes Themenfeld. Man merkt, wenn man eine solche Akte auf dem Tisch hat, dass man sich damit zum ersten Mal beschäftigt. Bisher gab es unterschiedliche Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler, nämlich einmal fünf Jahre und einmal sechs Jahre. Die Kosten für den Zählertausch sind umlagefähig. Wenn also alle fünf bzw. sechs Jahre der Warm- bzw. der Kaltwasserzähler ausgetauscht wird, entstehen zweimal Kosten, die auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Dazu gab es eine Petition. Wir haben eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums bekommen, ich als Berichterstatter habe darum gebeten – das ist auch eine Frage des Verbraucherschutzes –, dass wir noch eine Stellungnahme des Justizministeriums bekommen. Nach einem konstruktiven Berichterstattergespräch sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir beide Fristen einheitlich haben möchten. Aktuelle Meldung aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist, dass die Verordnung geändert wird. Herr Altmaier, vielen Dank! Sie folgen dem Petitionsausschuss in diesem Falle, dass es künftig eine einheitliche Eichfrist von sechs Jahren gibt. Das ist konkreter Verbraucherschutz. Das zeigt, dass man in diesem Petitionsausschuss auch etwas bewirken kann. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Drittes Beispiel. Eine Petition, die mich gerade sehr intensiv beschäftigt, betrifft die Kurve Kassel. Das ist eine Bahntrasse, die in meinem Wahlkreis gebaut werden soll. Dazu gibt es mittlerweile sechs Bürgerinitiativen, vier davon haben die Möglichkeit der Abgabe einer Petition genutzt. Sie haben ihre Petition zum Teil schon vor einem Jahr eingereicht. Die Menschen fragen mich immer, wie denn der Sachstand sei, sie hätten bisher nur eine Eingangsbestätigung bekommen. Ehrlich gesagt kann ich ihre Ungeduld nachvollziehen. Ich sage ihnen immer, ein Jahr ginge noch, es gibt Petitionen, die sehr viel länger dauern. Aber für Transparenz und Offenheit wäre es in der Tat gut, eine Art Trackingverfahren einzuführen, so wie wir das auch beim Paketdienst haben, um nachverfolgen zu können, welchen Sachstand das Anliegen hat. Das würde uns alle entlasten, würde mehr Transparenz schaffen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das Beispiel der Kurve Kassel zeigt auch, dass man als Berichterstatter sehr viele Möglichkeiten hat, wie zum Beispiel Ortstermine, Berichterstattergespräche. Damit werden wir uns noch sehr häufig beschäftigen.
Sie sehen also, dass der Petitionsausschuss wirkt, dass wir Bürgeranliegen ernst nehmen. Ich kann alle Zuschauerinnen und Zuschauer bitten, da ich der letzte Redner bin, nach der Beendigung dieser Debatte auszuschalten oder umzuschalten – ich weiß gar nicht, welche Debatte die nächste ist, aber egal – und einfach einmal auf epetitionen.bundestag.de zu schauen. Überlegen Sie, welches Anliegen, welche Bitte oder welche Beschwerde Sie haben. Prüfen Sie bitte, ob das wirklich eine Beschwerde ist. Reichen Sie Ihr Anliegen ein und schauen Sie einmal, was mit Ihrer Petition passiert. Ich freue mich auf jeden Fall, weitere tolle Anregungen zu bekommen.
In diesem Sinne alles Gute und Glück auf!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468932 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2019 |