Diether DehmDIE LINKE - Arbeitsschutzkontrollgesetz
Herr Minister, wenn Sie die Frage zugelassen hätten, dann hätte ich Sie gefragt – aber Sie haben ja jetzt die Gelegenheit, darauf anders zu antworten –, ob Sie die Schärfe Ihres Gesetzes nicht in einigen Punkten überschätzen. Ich glaube allerdings, dass auch schon weniger scharf formulierte Gesetze die Lobbyistentätigkeit so auslösen würden, wie Sie es beschrieben haben; deswegen haben auch einige von uns bei Ihrer Rede an einigen Stellen geklatscht, was völlig zutreffend war.
Aber können Sie mir mal erklären, warum die Fristen für das Verbot von Werkverträgen zum 1. Januar 2021 und für Leiharbeit zum 1. April 2021 so unterschiedlich gesetzt sind? Sie werden möglicherweise Anpassungsprobleme ins Feld führen; aber der Großteil der Beschäftigten ist doch bisher im Rahmen von Werkverträgen angestellt. Vom Bauerngut Bückeburg in Niedersachen, unserem gemeinsamen Land, weiß ich zum Beispiel, dass man alle Werkverträgler schon in Leiharbeiter umgewandelt hat, also weiter nicht fair bezahlt – aufgrund der unterschiedlichen Fristsetzung. Ich halte auch 30 000 bis 50 000 Euro Strafe nicht für etwas, was Tönnies sonderlich in die Knie zwingt, sondern für etwas, was ihm eher ein mildes Lächeln abringt. Tönnies gründet kleine Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten aus, um unter der Kontrolle wegzutauchen. Wissen Sie also, welche Schlupflöcher für Kapitalwillkür bei diesem scharfen Gesetz weiterhin bestehen?
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Diether Dehm. – Hubertus Heil.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468955 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Arbeitsschutzkontrollgesetz |