Hubertus Heil - Arbeitsschutzkontrollgesetz
Sehr geehrter Herr Kollege Dehm, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Intervention, weil wir vor allen Dingen beim letzten Punkt, den Sie genannt haben, etwas klarstellen müssen. Tatsächlich haben wir erlebt, dass früher Gesetze durch neue Konstruktionen ausgehebelt wurden, beispielsweise als Andrea Nahles 2017 ein Gesetz durchgebracht hat, das die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge geregelt hat; der Kollege Weiß erinnert sich. Ich will an dieser Stelle auch mal dem früheren Kollegen Schiewerling danken, der sich da sehr engagiert hat.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Da haben wir tatsächlich erlebt, dass man sich mit großer Energie auf eine neue Rechtslage mit neuen Konstruktionen von Sub-Sub-Subunternehmern eingestellt hat, um bestehende Gesetze auszuhebeln. Das ist mir sehr bewusst.
Deshalb haben wir bei diesem Gesetz darauf geachtet, dass wir das Menschen- und rechtlich Mögliche tun, um einen solchen Missbrauch auszuschließen. Ich will das auch zu der Meldung von einem Unternehmen sagen, das jetzt Tochterfirmen gründet: Das wird denen an dieser Stelle nichts nutzen, weil bei der Schwelle von 50 Beschäftigten, die Sie angesprochen haben, zwei Prämissen bestehen: Es müssen wirtschaftlich selbstständige Einheiten sein, und es müssen Handwerksunternehmen sein.
Das Gesetz muss nicht in Bereichen greifen, wo wir kein Problem haben – das ist bei Dorfschlachtereien nicht der Fall –, sondern es geht um große Fabriken. Deshalb kann ich Sie an dieser Stelle nach allem, was wir wissen, Herr Dehm, beruhigen. Wir halten nach allem, was wir wissen, dieses Gesetz rechtlich für wasserdicht, wenn nicht in diesem parlamentarischen Verfahren Schlupflöcher reingeraten. Das war meine Botschaft, die ich vorhin gesetzt habe.
Zu dem anderen kann ich Ihnen eins sagen: Ab 1. Januar 2021 ist Schluss mit Werkverträgen. Das hat auch damit zu tun, dass dieses Gesetz jetzt in einem parlamentarischen Prozess ordentlich beraten und verabschiedet werden muss. Deshalb ist das Inkrafttreten dieser Regel zum 1. Januar 2021, glaube ich, parlamentarisch auch unstrittig.
Im Rahmen der Ressortabstimmung haben wir uns darauf verständigt, dass Arbeitnehmerüberlassung ab 1. April 2021 nicht mehr möglich ist. Ich halte das nicht für einen Missbrauchszeitraum. Aber darüber kann man diskutieren.
Wichtig ist doch eins, Herr Dehm: dass wir, wenn wir eine Lücke schließen – nämlich dadurch, dass wir bei Werkverträgen Schluss machen –, nicht zulassen, dass sich der Missbrauch wie Wasser einen neuen Weg über Arbeitnehmerüberlassungen sucht. Deshalb ist damit nach dem Gesetzentwurf der Koalition ab 1. April 2021 auch Schluss.
Vielen Dank, Herr Minister.
Einen letzten Satz, Herr Dehm:
Herr Minister.
Danke, dass Sie zur Sache gefragt haben und kein Coronalied gesungen haben. Das wollte ich Ihnen auch mal sagen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thomas Heilmann [CDU/CSU])
Danke schön, Hubertus Heil. – Nächster Redner in der Debatte: Uwe Witt für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468956 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Arbeitsschutzkontrollgesetz |