Bettina Hagedorn - Familienentlastung und Behinderten-Pauschbeträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ihnen liegt der Entwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes zur ersten Lesung vor, um – wie in unserem Koalitionsvertrag vereinbart – Familien weiter zu stärken, aber auch um Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und unteren Einkommen finanziell besserzustellen. Dieser Gesetzentwurf enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die allesamt wichtige Impulse für das kommende Jahr setzen werden und zur Entlastung von rund 11,8 Milliarden Euro jährlich führen werden. Dazu gehört eine erneute Erhöhung des Kindergeldes. Wir haben es zum Sommer letzten Jahres bereits um 10 Euro pro Kind erhöht, und setzen das jetzt fort mit einer Erhöhung – wie versprochen – um 15 Euro pro Kind und Monat ab 1. Januar 2021.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dazu gehört natürlich auch, dass der steuerliche Kinderfreibetrag um 576 Euro je Kind erhöht wird und dass der Einkommensteuertarif aktualisiert wird.
Eine weitere Aufgabe aus unserer Legislaturperiode, der wir uns gemeinsam verpflichtet fühlen, ist es aber auch, die Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung zu prüfen. Das Ergebnis legen wir Ihnen jetzt mit diesem Gesetzentwurf vor. Die Bundesregierung schlägt eine Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrages vor, genau genommen eine Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrags, und das – man mag es sich kaum vorstellen – das erste Mal seit 45 Jahren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Sören Pellmann [DIE LINKE]: Längst überfällig!)
– Stimmt.
Dieser Vorschlag umfasst nicht nur die Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge und die Verbesserung beim Pflege-Pauschbetrag, sondern auch ein Maßnahmebündel, um Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung zu entlasten, die Verfahrensabläufe zu vereinfachen – „Entbürokratisierung“ ist ein Stichwort, das mir dazu einfällt –, damit die steuerliche Anerkennung insgesamt besser wird. Für mich und die Bundesregierung sind das allesamt Maßnahmen, die ein Signal des Respekts setzen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die vorliegenden Gesetzesvorhaben enthalten über das hinaus, was ich schon erwähnt habe, folgende Maßnahmen: Der Einkommensteuertarif wird für 2021 und 2022 überarbeitet, um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und darüber hinaus die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression auszugleichen. Diese Maßnahmen berücksichtigen gleichzeitig die voraussichtlichen Ergebnisse des 13. Existenzminimumberichts und des Vierten Steuerprogressionsberichtes, die noch rechtzeitig vor Ende der parlamentarischen Beratungen und Gesetzgebungsverfahren vorliegen werden.
Die aus der Umsetzung der Berichtsvorgaben resultierenden Steuersenkungen werden damit im nächsten Jahr fällig und können damit sofort greifen. Der Gesetzentwurf wurde ausnahmsweise als besonders eilbedürftig im Sinne des Artikels 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes erklärt, um im Hinblick auf die erforderlichen IT-technischen Anpassungen – das Problem kennen wir ja bei unseren Gesetzesvorhaben – einen rechtzeitigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr gewährleisten zu können.
Meine Redezeit für die Regierung geht zu Ende. Ich bin sicher, dass in der nun folgenden Debatte der ersten Lesung alle Kollegen noch die Chance nutzen werden, um die Details auszuführen und um vor allen Dingen in einer guten konstruktiven Beratung ein, wie wir als Regierung finden, gutes Gesetz möglicherweise noch etwas besser zu machen.
Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der AfD die Kollegin Franziska Gminder.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7469016 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Familienentlastung und Behinderten-Pauschbeträge |