10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 12

Franziska GminderAfD - Familienentlastung und Behinderten-Pauschbeträge

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Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Ministerin ist leider nicht mehr präsent. Meine Damen und Herren! Heute beraten wir das sogenannte Zweite Familienentlastungsgesetz. Es geht um die Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge zum 1. Januar 2021. Zur Erinnerung: Artikel 6 unseres Grundgesetzes besagt: „Ehe und Familien stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle unseres Staates.

(Dagmar Ziegler [SPD]: Das ist wahrscheinlich Ihre Interpretation! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das steht da aber nicht!)

Leider vollziehen sich in Deutschland bereits seit Jahren eine Aufweichung dieses Artikels und ein Wandel des Familienbegriffes.

(Michael Schrodi [SPD]: Reden Sie zum Gesetz! – Weitere Zurufe von der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Damals gab es gar keinen anderen Familienbegriff.

Der geplanten Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 15 Euro stimmen wir zu, halten dies aber für ein Nasenwasser angesichts der Probleme, mit denen eine Familie mit Kindern heute konfrontiert ist. Im Gesetzestext erkenne ich nicht wirklich einen Abbau der kalten Progression. Von einer möglichen Anhebung der Existenzminima für steuerpflichtige Personen und ihre Kinder wird zwar gesprochen, jedoch schlägt bei einem Jahreseinkommen ab circa 56 000 Euro der Spitzensteuersatz mit 42 Prozent immer noch zu. Warum wird dieser Betrag nicht angehoben? Seit Jahren unverändert – ein Skandal!

(Beifall bei der AfD)

Welche Maßnahmen können familienfördernd wirken? Zur Bekämpfung der demografischen Katastrophe muss die Familie ihre wirtschaftliche Einheit zurückgewinnen. Auch ein Alleinverdiener sollte eine Mehrkindfamilie mit seinem Einkommen versorgen können. Damit entfiele in vielen Fällen der Zwang, schon Kleinstkinder in Krippen quasi gleich nach der Geburt abzugeben. Die überwiegende Mehrheit der Mütter möchte ihre Kinder bis zum Alter von drei Jahren zu Hause selbst betreuen.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)

Bedauerlicherweise wird dies sehr oft aus finanziellen Gründen verhindert. Berechnungen haben ergeben, dass die Kosten eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes für die Allgemeinheit bei circa 1 100 Euro pro Monat liegen.

(Dagmar Ziegler [SPD]: Das ist gut investiertes Geld!)

Das wäre gut investiertes Geld bei einer Mutter, die ihr Kind zu Hause selbst betreut.

(Beifall bei der AfD – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie schon mal was von Männern gehört, die Kinder betreuen?)

Die AfD setzt sich seit ihrem Bestehen für die Einführung eines Familiensplittings statt eines Ehegattensplittings ein. Die Eltern von heute sorgen gemäß Generationenvertrag für die Beitragszahler von morgen. Leider wächst die Zahl der Kinderlosen.

(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

– Könnten Sie mich ausreden lassen? Das wäre sehr nett.

(Katrin Werner [DIE LINKE]: Nein, bei so einem Blödsinn geht das irgendwann nicht!)

Sonst fragen Sie doch, ob Sie eine – –

(Zurufe von der LINKEN)

Liebe Kollegen, lassen Sie bitte Frau Gminder aussprechen.

Leider wächst die Zahl der Kinderlosen besonders unter Akademikerinnen, und dies schwächt die Zukunftsaussichten. Die Beitragsbemessung für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sollte zu einer direkten Entlastung bei Familien mit Kindern führen; denn diese tragen überproportional zur Versicherung von Kinderlosen bei. Seit zehn Jahren liegen Elternklagen zu diesem Thema beim Bundessozialgericht in Kassel. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Aussagen von Professor Jürgen Borchert, Sozialrichter aus Darmstadt; ich hoffe, er ist Ihnen bekannt.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der würde sich schwer darüber ärgern, dass Sie ihn zitieren!)

Die häusliche, durch die Familie getragene Fürsorge verdient als Familienarbeit sowohl für Kinder als auch für die Pflege der eigenen alten Eltern gesellschaftliche und sozialpolitische Anerkennung und Absicherung. Eine Anrechnungsfreistellung bei der Grundsicherung oder Wohneigentum tragen besonders zur Alterssicherheit bei. Die östlichen und baltischen Länder liegen hier mit einer Quote von 78 bis 96 Prozent an der Spitze. Deutschland mit circa 51,5 Prozent ist Vorletzter vor dem Schlusslicht, der Schweiz, wo es mit 42 Prozent noch schlechter um die Sache bestellt ist.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber mit dem Gesetz ändern Sie das nicht!)

Ein Mittel zur Förderung von Wohneigentum war die Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 leider abgeschafft wurde. Auch § 27b UStG – der Abschreibungsparagraf – fällt unter Tempi passati. Das Baukindergeld, beantragbar bei der KfW, das 2018 eingeführt wurde, war eine Entscheidung in die richtige Richtung.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

(Michael Schrodi [SPD]: Kommen Sie zum Thema!)

Es kann aber auch keine Wunder bewirken.

Wir fordern die lineare Absenkung der Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern beim Immobilienkauf zur Selbstnutzung. Ab drei Kindern sollte sie ganz entfallen. Auch zinsbegünstigte Kredite zu diesem Zweck wären erwägenswert.

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Ende – letzter Satz!

Die Unterbrechung wurde nicht gezählt, oder?

Die Zeit ist abgelaufen.

Bitte?

Die Zeit ist jetzt abgelaufen. Sie hatten vier Minuten.

Aber wenn ich doch immer unterbrochen werde. – Also, ich möchte einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen des Kinderbedarfs und eine Absenkung des Steueranteils bei den Stromkosten für alle Beteiligten.

(Lachen bei der CDU/CSU)

So, Frau Kollegin, jetzt reicht’s!

Es gibt noch viel zu tun, um unseren Familien zu mehr Rechten zu verhelfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Die Redezeit haben Sie nur gekriegt, weil der Präsident gegenüber älteren Menschen höflich ist! – Gegenruf von der AfD: Im Gegensatz zu Ihnen!)

Die nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Antje Tillmann.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469019
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Familienentlastung und Behinderten-Pauschbeträge
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