10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 13

Susanne MittagSPD - Aktionsplan gegen linksextremistische Gewalt

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Meine Kollege Uli Grötsch hat zum Aktionsplan schon sehr fundiert argumentiert und einige andere Kollegen auch. Dafür bin ich sehr dankbar. Deswegen ist mein Thema der Antrag zur Förderung einer schnellstmöglichen Beschaffung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, umgangssprachlich auch Taser genannt.

Wie hält man einen Menschen auf, der für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellt? Das ist eine Frage, vor der Polizeibeamte immer wieder stehen und die sie oft in Sekunden entscheiden müssen. Man muss einen Menschen in einer absoluten Ausnahmesituation aufhalten und will so wenig Zwang anwenden wie möglich, aber so viel wie nötig. Momentan stehen Polizeibeamten dazu unter anderem folgende Mittel – es ist keine abschließende Aufzählung – zur Verfügung: Das erste Mittel ist Runterreden – das Wort ist sehr hilfreich –, dann kommen körperlicher Zwang – geht auch –, Einsatzstab, Pfefferspray, Diensthunde oder als letztes und zum Glück sehr selten angewandtes Mittel die Schusswaffe.

In Ihrem Antrag fordern Sie nun, der Bundespolizei als eine weitere Waffe den Taser schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, sozusagen als Brücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe – auch eine interessante Formulierung. Doch bei jeder weiteren Waffe, die wir Polizisten an ihren bereits sehr üppig bestückten Gürtel hängen, müssen wir uns fragen: Ist das denn wirklich ein probates Mittel? Hilft sie den Polizistinnen und Polizisten im Einsatz? Geht sie möglichst schonend mit den Betroffenen um? Geht ihr Einsatz nicht auf Kosten anderer deeskalierender Maßnahmen? Erst wenn wir feststellen – und das nicht durch eine Werbebehauptung einer lobbyierenden Firma –,

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

dass Polizisten damit geschützt werden und dass der oder die Getroffene keine langfristigen gesundheitlichen Schäden davonträgt, erst dann könnte der Taser als Teil der Polizeiausrüstung eingeführt werden.

Um genau das sicherzustellen, haben Länderpolizeien – konkret hier in Berlin, aber auch in Hessen und Rheinland-Pfalz – den Taser als Einsatzmittel getestet bzw. testen ihn immer noch. Auch die Bundespolizei hat gerade ein einjähriges Pilotprojekt gestartet, bei dem 30 Elektroschockwaffen probeweise zum Einsatz kommen werden. Wir sind also längst dabei, den Taser zu prüfen. In Hessen sind zwei Menschen nach dem Einsatz von Tasern verstorben. Und es ist auch noch nicht hinlänglich geklärt, ob der Elektroschock unter Umständen die Ursache dafür war. Der Hinweis im Antrag, dass Tasern in den USA gang und gäbe ist, ist eher erschreckend. Die nutzen sogar Kriegswaffen. Und deren polizeiliche Ausbildung und Ausrüstung ist nicht ansatzweise vergleichbar mit der der deutschen Polizei. Das wollen wir nicht. Wir sind da viel, viel besser.

(Beifall bei der SPD)

Also erproben wir gerade den Einsatz von Tasern, und wir entscheiden, wenn wir Ergebnisse haben. Auch bei Fachleuten gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Ein solcher Antrag ersetzt keine gründliche Prüfung, er beschleunigt nicht, er unterstützt das Thema nicht, er wird abgelehnt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Mittag. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Michael Kuffer, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469219
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Aktionsplan gegen linksextremistische Gewalt
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