10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 17

Fabian JacobiAfD - Fairer Wettbewerb - Abmahnungen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor knapp einem Jahr haben wir hier das erste Mal den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Eindämmung von missbräuchlichen Abmahnungen behandelt. Damals habe ich drei Punkte angesprochen, die wir als Schwächen des Regierungsentwurfs ansehen und die uns veranlasst haben, einen eigenen Gesetzentwurf zum selben Gegenstand vorzulegen, über den hier heute ebenfalls abgestimmt wird.

Die Regierungsfraktionen haben unsere Kritik, vielleicht auch als Ergebnis der durchgeführten Expertenanhörung, offenbar als berechtigt erkannt, jedenfalls haben sie in den von mir seinerzeit genannten Punkten versucht nachzubessern und haben den Regierungsentwurf geringfügig abgeändert. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das Bemühen ist anzuerkennen; aber uns überzeugt das Ergebnis nicht in dem Maße, dass wir dem veränderten Regierungsentwurf heute zustimmen würden.

Punkt eins: der Gerichtsstand am Ort der Rechtsverletzung, der sogenannte fliegende Gerichtsstand, der dadurch, dass die Rechtsverfolgung, zum Beispiel von Verstößen im Internet, bei allen Gerichten in Deutschland möglich ist, die sinnvolle Bildung spezialisierter Gerichte ermöglicht hat. Er sollte zunächst abgeschafft werden. Der geänderte Regierungsentwurf macht hier nun einen halben Schritt zurück und will ihn nur noch teilweise abschaffen. Unser eigener Gesetzentwurf ist da konsequenter und lässt ihn einfach bestehen.

Punkt zwei: Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informationspflichten im Internet. Diese bilden den Schwerpunkt missbräuchlicher Abmahnungen. Der Regierungsentwurf will hierauf reagieren, indem in diesem Bereich der Anspruch gegen den Abgemahnten auf den Ersatz von Rechtsanwaltskosten entfallen soll. Das deckt sich insoweit mit unserem Entwurf. Wir wollen aber darüber hinaus auch vorsehen, dass bei einer ersten Abmahnung, wenn sie denn berechtigt ist, zwar eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, diese aber nicht strafbewehrt sein muss, dass also auf ein Vertragsstrafeversprechen des Abgemahnten insoweit verzichtet werden kann. Dadurch soll in dem genannten Bereich auch dieser weitere Anreiz zu missbräuchlichen Abmahnungen entfallen. Auch in diesem Punkt ist unser Entwurf also konsequenter.

Ferner bleibt der Regierungsentwurf dort hinter unserem zurück, wo es um Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO geht. Während der Regierungsentwurf auch insoweit lediglich den Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten entfallen lassen will, und auch das nur bei bestimmten Unternehmen, sieht unser Entwurf vor, Verstöße gegen die DSGVO gänzlich aus dem Anwendungsbereich der Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht herauszunehmen.

Schließlich Punkt drei: der missglückte Versuch, die Generalklausel zu missbräuchlichen Abmahnungen durch Beispiele zu konkretisieren. Hier hieß es ursprünglich, ein Missbrauch liege insbesondere vor, wenn eine erheblich überhöhte Vertragsstrafe gefordert werde. Jetzt heißt es stattdessen, der Missbrauch sei im Zweifel anzunehmen, wenn die Vertragsstrafe offensichtlich überhöht sei. Gewonnen ist dadurch nicht wirklich viel. Nach wie vor besteht für den Abgemahnten erhebliche Unsicherheit, ob er nun die Abmahnung gefahrlos zurückweisen kann oder nicht. Das aber ist für die Betroffenen gerade der wichtigste Punkt. Auch insoweit überzeugt uns also der Regierungsentwurf auch in seiner nachgebesserten Form nicht. Wir werden ihn daher ablehnen und stellen anheim, stattdessen unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat als Nächster das Wort der Kollege Ingmar Jung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469259
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Fairer Wettbewerb - Abmahnungen
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