Roman Müller-BöhmFDP - Fairer Wettbewerb - Abmahnungen
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Was lange währt, wird endlich gut“, ich glaube, so oder so ähnlich muss die Bundesregierung gedacht haben. Immerhin sind nun zwei Jahre vergangen, nachdem Sie aufgefordert wurden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Abmahnmissbrauch in unserem Land angeht. Nur, wissen Sie, würde ich meine Redezeit von drei Minuten ähnlich verschwenderisch nutzen wie Sie die letzten zwei Jahre, ich dürfte eigentlich nur die letzten zehn Sekunden etwas sagen. Das ist ziemlich peinlich für diese Bundesregierung.
(Beifall bei der FDP)
Denn es währte lange, wurde aber nie gut. Insbesondere seitdem Sie im Sommer einige Änderungen vorgelegt haben, wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf in dieser Form nach wie vor Schwächen hat und sogar neue Probleme verursachen kann. Es droht eine Verschlimmbesserung. Ich will Ihnen das an zwei kurzen Beispielen deutlich machen.
Erstes Beispiel: der Aufwendungsersatz. Abmahnungen – das wurde hier bereits ausgeführt – sollen eigentlich im Interesse eines ehrlichen Wettbewerbs bzw. zur Durchsetzung von Verbraucherrechten erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen. Die von der Bundesregierung neu vorgeschlagene Systematik zur Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Ansprüchen könnte jedoch dazu führen, dass berechtigte Abmahnungen unterbleiben, weil nämlich die Gefahr zukünftig besteht, dass die Abmahnung relativ leicht als missbräuchlich gewertet wird und der Abmahnende daher nicht zur Sache durchdringt bzw. sogar noch das Risiko trägt, hinterher Gegenansprüchen des Anspruchsgegners ausgesetzt zu sein.
Das zweite Beispiel – das wurde auch schon in der Anhörung dazu relativ deutlich –: Wir haben die unbestimmten Rechtsbegriffe, insbesondere im Artikel 1 in § 8b Absatz 2 Nummern 3 und 4. Hier handelt es sich um die Begriffe „unangemessen hoch“ und „erheblich überhöht“. Die beiden Begrifflichkeiten sind nicht näher bestimmt und werden wahrscheinlich wohl eher für eine Beschäftigungstherapie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sorgen, als dass sie wirklich eine Erleichterung in der Praxis bedeuten. Auch das kritisieren wir deutlich.
Ich will Ihnen aber nicht nur Kritik entgegenbringen, sondern wir wollen auch Lösungen aufzeigen. Das tun wir als Freie Demokraten nicht erst seit heute, sondern seit zwei Jahren. Ich empfehle die Lektüre unseres Antrages. Insbesondere möchte ich Sie auf das „Notice and take down“-Verfahren verweisen, welches unkompliziert und sehr einfach die Verhältnismäßigkeit bei Abmahnungen wahren würde. Man würde nämlich erst einmal verwarnen müssen, bevor man formell abmahnen kann. Das wäre ein Instrument, von dem wir denken, dass es in der Sache deutlich geeigneter wäre. Ich empfehle Ihnen, das auf jeden Fall noch einmal nachzulesen.
Im Ergebnis sehen wir im Gesetzentwurf positive Tendenzen, sehen aber nicht die wahren Lösungen der Probleme. Deswegen werden wir uns zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten und empfehlen die Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Der nächste Redner: für die Fraktion Die Linke der Kollege Thomas Lutze.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7469261 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Fairer Wettbewerb - Abmahnungen |