Thomas LutzeDIE LINKE - Fairer Wettbewerb - Abmahnungen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Zeit, dass den Wildwestmethoden bei den gewerbsmäßigen Abmahnungen endlich Einhalt geboten wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Dass sich Agenturen und Kanzleien darauf spezialisiert haben, ganz normale Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu belegen, hat nichts mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu tun. Es ist ein perverses Geschäftsmodell und reine Abzocke.
(Beifall bei der LINKEN)
Daher ist es positiv, wenn die Bundesregierung dem nun einen Riegel vorschieben will. Zukünftig muss zum Beispiel eine Abmahnbefugnis vorliegen, die es so bislang nicht gab. Es müssen auch qualifizierte Verbände sein, die beim Justizministerium registriert sein müssen, wenn sie gegen eventuelle Rechtsvergehen vorgehen wollen. Das sind nur zwei einer ganzen Reihe von Verschärfungen und Konkretisierungen, mit denen das Gesetz endlich verändert und verbessert wird.
Aber bei allem Lob findet eine Oppositionsfraktion auch immer wieder etwas zum Kritisieren. Es ist leider nicht nur das Haar in der Suppe, sondern ein handfestes Problem. Ich meine das sogenannte Unterlassungsklagerecht. Hier werden, wie der Name schon sagt, juristische oder natürliche Personen aufgefordert, Dinge zu unterlassen, zum Beispiel, wenn Rechte Dritter verletzt werden.
Die Verbraucherschutzverbände, die bislang eine sehr ordentliche und notwendige Arbeit geleistet haben und leisten, sind bei einer Verschärfung dummerweise auch betroffen. In einer Anhörung im Oktober 2019, also vor fast einem Jahr, ist dies bereits thematisiert worden. Liebe Entwurfsverfasser von der Bundesregierung, es wäre genügend Zeit gewesen, eine Sonderregelung für diese Verbraucherschutzverbände zu finden. Das wollten Sie aber nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir unterstützen die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, aber nicht die Novelle des Unterlassungsklagerechts. Ich glaube, wir wären gut beraten, wenn der Bundestag diese Gesetze nach der Bundestagswahl noch einmal aufruft und die Wirkung gründlich überprüft.
Ich hoffe trotzdem sehr, dass es mit der heutigen Gesetzesänderung gelingt, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht weiter mit Mahn- und Unterlassungsschreiben traktiert werden. Das Problem an diesen Schreiben sind ja nicht die Verweise auf mögliche Rechtsverstöße; es sind die damit verbundenen Gebührenforderungen der Abmahnenden. Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, dass eine erste Abmahnung, ganz gleich, wer sie stellt, grundsätzlich kostenfrei sein muss. Das würde dafür sorgen, dass sich die schwarzen Schafe in dieser Branche endlich ein neues Hobby suchen müssen.
Vielen Dank. Glück auf!
(Beifall bei der LINKEN)
Die nächste Rednerin ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Manuela Rottmann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7469262 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Fairer Wettbewerb - Abmahnungen |