10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 19

Ulla JelpkeDIE LINKE - Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem letzten Punkt, den Herrn Kuhle eben angesprochen hat, kann ich mich nur anschließen. Auch ich finde, dass Drittstaatsangehörige, die sich lieben, jederzeit zusammenkommen dürfen müssen und dass es unglaublich bürokratisch gehandhabt wird. Das ist wirklich abzulehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir beraten hier verschiedene Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes, das die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern regelt. Vorgesehen ist, dass der Anspruch auf Familiennachzug zu Unionsbürgern auf Personen außerhalb der Kernfamilie ausgeweitet wird, zum Beispiel auf Geschwister, Pflegekinder oder unverheiratete Lebenspartnerinnen und ‑partner.

Das hört sich erst mal gut an; allerdings muss man hier ganz klar sagen, dass der Europäische Gerichtshof dies bereits 2012 in einem Urteil vorgegeben hat. Ich finde es schon äußerst peinlich, dass man hier so tut, als würde man eine migrationspolitische Großtat vollbringen, wenn man fast ein ganzes Jahrzehnt lang den Betroffenen den Familiennachzug verweigert hat. Das ist wirklich ein Skandal.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei einem weiteren Punkt im Gesetzentwurf geht es um die Aufenthaltsrechte britischer Staatsangehöriger nach dem Brexit. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass Unionsbürgerinnen und ‑bürger aus Großbritannien, die in Deutschland leben, durch den Brexit keine Nachteile erleiden sollen.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)

Staatssekretär Mayer hat noch im Frühjahr dieses Jahres im Innenausschuss bestätigt, das es für diese Gruppe keinen Ausweisungsschutz gibt. Aber jetzt lesen wir auf einmal im Gesetzentwurf, dass die Ausweisregelungen, die für Drittstaatsangehörige gelten, auch auf sogenannte Altbriten angewendet werden sollen. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz klarer Wortbruch, den man nicht akzeptieren kann.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich nutzt die Bundesregierung den Gesetzentwurf, um klammheimlich weitere Leistungsausschlüsse für Unionsbürgerinnen und ‑bürger durchzusetzen. Eine positive Rechtsprechung der Sozialgerichte, bei der geprüft wird, ob Unionsbürgerinnen und ‑bürger Anspruch auf Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz haben, soll künftig nicht mehr möglich sein. In der Folge würden Jobcenter in noch mehr Fällen als bisher Leistungen ablehnen.

Liebe Frau Kollegin Lehmann, betroffen wären beispielsweise unverheiratete Elternpaare mit Kindern, Schwangere vor der Geburt des Kindes, Menschen mit schweren Erkrankungen und andere Härtefälle. All diese besonders schutzbedürftigen Gruppen will die Bundesregierung künftig von existenzsichernden Leistungen ausschließen. Ich halte das für extrem unsozial und unsolidarisch den europäischen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern gegenüber.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das sollten wir auf jeden Fall im Ausschuss diskutieren.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Rednerin: für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Filiz Polat.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469283
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
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