10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 23

Christian Lange - COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Helmut Schmidt hat einmal gesagt: „Charakter zeigt sich in der Krise.“ Ich bin davon überzeugt: Unsere Gesellschaft hat sich in der Krise sehr charakterfest gezeigt. Wir erleben eine beeindruckende gesellschaftliche Solidarität. Die Menschen haben ihre Gewohnheiten aus Einsicht geändert, sie haben sich aus Überzeugung eingeschränkt, und zwar, um sich gegenseitig vor dem gefährlichen Virus zu schützen. Neun von zehn Menschen stehen hinter den Maßnahmen zum Schutz vor Corona.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ist unser gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Krise sogar gewachsen. Wir setzen deshalb, meine Damen und Herren, alles daran, diese Solidarität und diesen Zusammenhalt zu bewahren, ja ihn zu stärken. Denn viele Menschen – das wissen wir – müssen in der Krise große Opfer bringen.

Vizekanzler Olaf Scholz hat das größte Hilfspaket in der bundesdeutschen Geschichte geschnürt, ein Hilfspaket mit deutlich verlängertem Kurzarbeitergeld, mit Zuschüssen für Selbstständige und Kleinbetriebe, mit einem Bonus für Familien – kurzum ein Hilfspaket, das all den Menschen hilft, die am stärksten von der Krise betroffen sind: den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

(Beifall bei der SPD)

Heute, meine Damen und Herren, werbe ich dafür, dass diese Solidarität und dieser gesellschaftliche Zusammenhalt weiter stark bleiben. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Pandemie wirtschaftliche Strukturen kaputtmacht, die eigentlich lebensfähig sind. Wir dürfen nicht zulassen, dass gute Arbeitsplätze verloren gehen, die eigentlich gerettet werden können.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Lufthansa!)

Gleich zu Beginn der Pandemie haben wir beschlossen: Unternehmen müssen keine Insolvenz anmelden, wenn sie wegen der Pandemie in Schwierigkeiten geraten. So konnten sie die Zeit überbrücken, bis die staatlichen Hilfen ausbezahlt waren, und so haben wir viele Unternehmen retten können.

Inzwischen hat sich die Lage leicht entspannt. An vielen Orten gibt es freilich eine Art Krisenroutine. Doch die Pandemie ist noch nicht überwunden; das wissen wir alle. Daher schlagen wir Ihnen zwei Punkte vor:

Erstens. Lassen Sie uns einen Schritt zurück in die Normalität gehen. Für Unternehmen, die trotz aller Hilfen akut zahlungsunfähig sind, sollen wieder die normalen Regeln gelten: Sie müssen Insolvenz anmelden. Für die betroffenen Unternehmen ist das natürlich eine bittere Pille. Für die gesunden Unternehmen ist der Schritt jedoch wichtig; denn ihre Geschäftspartner müssen wissen, woran sie sind, damit sie ihnen weiterhin vertrauen können.

Und ja, unser Insolvenzrecht ist modern und leistungsfähig. Es hat vielen kranken Unternehmen wieder auf die Beine geholfen. Außerdem arbeiten wir daran, die Möglichkeiten, ein Unternehmen zu sanieren, weiter zu verbessern, Stichwort: präventiver Restrukturierungsrahmen. Den Gesetzentwurf dazu werden wir noch in diesem Jahr vorlegen.

Zweitens. Lassen Sie uns den Unternehmen mehr Zeit geben, die zwar überschuldet sind, aber nicht akut zahlungsunfähig. Sie haben die Chance, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Diese Chance wollen wir ergreifen. Dafür soll für sie die Pflicht, Insolvenz anzumelden, bis zum Jahresende ausgesetzt bleiben.

Wir wollen also Arbeitsplätze erhalten, wir wollen bestehende Strukturen erhalten, und wir wollen die Solidarität und den Zusammenhalt stärken. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469317
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
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