Fabian JacobiAfD - COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 25. März haben wir hier das COVID‑19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen, um die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Unternehmen, die durch die staatlichen Coronamaßnahmen zahlungsunfähig oder überschuldet werden, für sechs Monate auszusetzen. Wir als AfD-Fraktion haben diesem Gesetz damals zugestimmt. Die Begründung dafür ist auch rückblickend richtig – Zitat –:
Wer in dieser völlig unübersehbaren Lage um sein Unternehmen und um die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter kämpft, der soll bis auf Weiteres nicht auch noch mit der strafbewehrten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags zusätzlich belastet werden.
Zwei Dinge sind hier wichtig: zuerst einmal die seinerzeit in der Tat völlig unübersehbare Lage. Niemand konnte im März die weitere Entwicklung absehen: welche Formen und Ausmaße das Geschehen annehmen würde, welche Maßnahmen erforderlich werden würden, welche Folgen diese Maßnahmen für Unternehmen haben würden und welche staatlichen Hilfen es geben würde, um diese Folgen abzumildern. In dieser Situation größter Ungewissheit und wegen dieser Ungewissheit war die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht richtig.
Damit sind wir beim zweiten wichtigen Aspekt meiner damaligen Begründung: die Worte „bis auf Weiteres“. Für uns jedenfalls war schon damals klar, dass die Suspendierung einer für eine Marktwirtschaft so elementaren Regel wie der Insolvenzantragspflicht nur unter extremen Bedingungen erfolgen kann und dass sie zu enden hat, sobald diese extremen Bedingungen nicht mehr vorliegen.
(Beifall bei der AfD)
Das ist heute unseres Erachtens eindeutig der Fall.
(Zuruf des Abg. Michael Donth [CDU/CSU])
Die geschilderte Situation größter Ungewissheit, wie wir sie im März hatten, besteht schlicht nicht mehr. Das Geschehen hat seinen Lauf genommen, die ergriffenen Maßnahmen sind bekannt, ihre Auswirkungen sind bekannt, die zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen sind bekannt.
Und nun kommen die Regierungsfraktionen und möchten die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern – nicht in Gänze, aber für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Die nachzulesende Begründung des Gesetzentwurfs ist kurz, lapidar und oberflächlich: Es wird schlicht statuiert, eine Überschuldungsprüfung sei wegen der vermeintlich fortbestehenden Ungewissheiten gar nicht möglich, da könne man diesen Insolvenzgrund auch weiter unberücksichtigt lassen. – Das überzeugt uns nicht.
(Beifall bei der AfD)
Zum einen bleibt die pauschale Behauptung allgemeiner und fundamentaler Ungewissheiten ebendies: eine bloße Behauptung. Zum anderen wird die Begründung der Bedeutung des Insolvenzgrunds der Überschuldung nicht gerecht. Seine weitere Aussetzung liefe darauf hinaus, Unternehmen, deren Vermögen bereits heute ihre Verbindlichkeiten nicht mehr decken, weiter wirtschaften zu lassen und damit andere, die in Geschäftsverbindung mit diesen Unternehmen stehen oder noch treten, der Gefahr auszusetzen, bei einer später doch eintretenden Insolvenz mit in den Abgrund gezogen zu werden.
Wenn die Regierungsfraktionen also nicht noch erheblich bessere Gründe für ihren Vorschlag liefern sollten als die, die man in dieser rudimentären Begründung bisher nachlesen kann, dann werden wir diesen Vorschlag voraussichtlich ablehnen. Schauen wir mal!
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Heribert Hirte, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der CDU/CSU: Professor Hirte!)
– Ja, ich weiß, dass der Kollege Hirte Professor ist. Aber wir haben uns darauf verständigt, dass die Professoren nur mit Doktor angeredet werden wollen.
(Ingmar Jung [CDU/CSU]: Das gilt nicht für alle! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das glaube ich nicht! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7469319 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz |