Stephan ThomaeFDP - COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Lieber Kollege Professor Hirte, es lohnt sich in der Tat für Sie, noch ein bisschen zu bleiben. Es wäre eigentlich richtig gewesen, die Maßnahmen, die Sie für die Zukunft angekündigt haben, schon heute hier zu präsentieren. Das wäre nämlich möglich gewesen: Sie hätten nur den Antrag der FDP-Fraktion, der am 2. Juli dieses Jahres hier eingebracht wurde, verwenden müssen, um sich davon inspirieren zu lassen, wenn nicht gar davon abzuschreiben.
(Beifall bei der FDP)
In der Tat ist unser Land gesundheitlich weniger hart in Bedrängnis geraten – wir hatten weniger Todesopfer zu beklagen – als viele andere, vergleichbare Länder. Aber die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, haben im Bildungsbereich und bei Unternehmern schon ihre Spuren hinterlassen – bei manchen Branchen mehr, bei anderen weniger. Ich denke da nur an die Veranstaltungsbranche, Kunst und Kultur, die gestern hier in Berlin demonstriert haben. Bei den Messebauern, im Gastronomiebereich, bei den Hotels und in vielen anderen Bereichen gibt es schon viele Unternehmen, die pandemiebedingt an den Rand der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit geraten sind.
Was die Regierung gemacht hat, sind namentlich zwei Maßnahmen: Zum einen hat sie Stützungsmaßnahmen ergriffen – mit dem Nachteil, dass künftige Generationen als Steuerzahler die Kosten dafür zu begleichen haben; das sind Generationenlasten. Zum anderen hat sie ebendiese Instrumente der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geschaffen. Aber auch das hat eben eine Kehrseite: Dadurch wird das Gift des Misstrauens sozusagen in die Blutbahnen der Wirtschaft injiziert; denn man weiß nicht mehr genau, ob der Vertragspartner wirklich solvent ist oder ob er eigentlich ein Geschäftsmodell hat, das nicht mehr tragfähig ist. Es ist ein echtes Problem, dass das Misstrauen hier Einkehr hält und sich dadurch eine Bugwelle von Schulden, eine Bugwelle eigentlich insolventer Unternehmen immer weiter aufbaut, irgendwann bricht und auch andere Unternehmen ins Verderben reißen kann. Das ist ein echtes Problem, das man lösen muss. Das ist eben die Kehrseite der Instrumente, die Sie geschaffen haben, verehrte Damen und Herren von der Regierung.
Deswegen – jetzt komme ich auf das zu sprechen, was Sie, Herr Kollege Professor Hirte, ausgeführt haben – wäre es richtig gewesen, diese Maßnahmen jetzt schon zu ergreifen, es Unternehmen zu ermöglichen, sich aus eigener Kraft zu regenerieren, zu rekonstruieren und zu restaurieren. Das sind eben Instrumente der Restrukturierung, die uns auch durch die europäische Richtlinie auferlegt werden. Die Schaffung dieser Instrumente vorzuziehen und sie schon in diesem Jahr zu implementieren, wäre richtig.
Insofern freue ich mich auf das, was da noch kommt, was Sie angekündigt haben; denn es ist genau das Richtige, einen Schutzschirm aufzuspannen, ein Gläubigerschutzverfahren zu ermöglichen, damit die Unternehmen aus eigener Kraft wieder auf die Beine kommen können. Das wäre richtig, das wäre notwendig, und das muss jetzt kommen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre unseres am 2. Juli dieses Jahres eingebrachten Antrages.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Die Kollegin Gökay Akbulut, Fraktion Die Linke, hat ihre Rede zu Protokoll gegeben.
Nächste Rednerin – und damit folgt die letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt – ist die Kollegin Dr. Manuela Rottmann, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7469321 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz |