Judith SkudelnyFDP - Abfallrahmenrichtlinie der EU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist im Wesentlichen eine Umsetzung der EU-Richtlinie. Ich habe ihn mir angeguckt. Daran schmeckt mir nicht alles; es ist nicht perfekt. Aber überwiegend ist es schon ganz in Ordnung, was hier umgesetzt worden ist. Deswegen hatte ich im Ausschuss noch gesagt: Ich glaube, ich werde mich enthalten. – Ich habe mir jetzt in Vorbereitung dieser Rede noch einmal das Gesetz angeschaut und habe meine Meinung geändert. Ich möchte Ihnen hier ganz kurz erklären, warum.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hatte schon zahlreiche Ermächtigungsgrundlagen, durch die Verantwortung des Bundestages auf die Bundesregierung übertragen worden ist. Diese Ermächtigungsgrundlagen sind in diesem Gesetz noch erweitert worden. Es geht um Sachen wie das Verbot von Einwegkunststoff. Das ist ein Eingriff in das Eigentum der Produzenten, und es ist damit ein Eingriff in Grundrechte. Die Verantwortung dafür übertragen wir der Bundesregierung.
Die Hersteller müssen Verantwortung übernehmen und sich an den Kosten für die Entnahme von Produkten aus der Umwelt beteiligen, also wenn da Müll rumliegt. Die Idee ist ja gut. Aber ganz ehrlich: Deutschlandweit nehmen wir nicht diejenigen in die Verantwortung, die dafür wirklich zuständig sind, nämlich die Grasdackel, die ihre Kippe einfach in die Walachei reinwerfen.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU])
Es ist ja okay, dass wir darüber reden. Aber ich finde, dass dafür der Bundestag zuständig ist.
Nicht zuletzt gibt es hier noch ein Thema, bei dem der Bundestag schon eingegriffen hat; das ist die gerade erwähnte SCIP-Datenbank. Das ist eine europäische Datenbank, in der besorgniserregende Stoffe gesammelt werden müssen. Jetzt ist aber die Datenbank, die Europa eingerichtet hat, nicht die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie, sondern sie geht noch mal ein Stück darüber hinaus. Das bedeutet, dass die Unternehmen dort nicht nur jedes einzelne Fitzelbauteilchen nennen müssen. Sie müssen sogar Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgeben und dafür auch noch Milliardenbeträge aufwenden, und das einfach nur ‑sorry! –, weil das Wirtschaftsministerium gepennt hat. Das einer Regierung einfach durchgehen zu lassen, das geht nicht.
(Beifall bei der FDP)
Deswegen ist es auch richtig, dass CDU/CSU und SPD gemeinsam – wir haben einen Antrag dazu gestellt – hier im Bundestag Korrekturen vorgenommen haben und Änderungsanträge gestellt werden. Aber jetzt stellen wir uns einfach mal vor, die hätten das nicht gemacht. In Absatz 2 heißt es nämlich: Auch hier geben wir für alle zukünftigen Veränderungen eine Ermächtigungsgrundlage an die Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, ich bin Parlamentarier geworden, weil ich für wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Belange zuständig sein will. Ich bin dafür verantwortlich, was hier gemacht wird, und ich werde diese Verantwortung nicht an diese und nicht an irgendeine künftige Bundesregierung abgeben.
(Beifall bei der FDP)
Diese ganze Ermächtigungsgrundlagerei, wie wir sie hier frönen, widerspricht meinem Demokratieverständnis, und deswegen kann ich dem ganzen Ding hier so leider doch nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP)
Ich möchte ganz zum Schluss noch auf eines hinweisen: Die SCIP-Datenbank muss evaluiert werden. Wir wenden Milliardenbeträge dafür auf, und mir konnte nicht mal das Bundesministerium erklären, was das eigentlich für die Umwelt tut. Wir haben einen Antrag gestellt, hier eine Evaluation zu machen. Ich würde mich freuen, Sie könnten sich diesem Antrag anschließen.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7470648 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Abfallrahmenrichtlinie der EU |