17.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 16

Tobias PeterkaAfD - Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Auslandeinsätze)

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ein durchaus interessanter Antrag, den die Grünen hier einbringen. Ich vermute an dieser Stelle einmal, eine Art Werksauftrag seitens der Linken, obwohl man dort Werksverträge ansonsten lauthals ablehnt.

(Beifall bei der AfD)

Aber gut, man gibt sich hier jedenfalls konkret die Türklinke in die Hand und will eine festgestellte Rechtslücke schließen. Die zeigte sich amtlich bei einem Organstreitverfahren der Linksfraktion vor circa einem Jahr. Gewandt wurde sich gegen den Anti-IS-Einsatz im Irak und Syrien, wie immer in sturer Undifferenziertheit, aber in dem Fall durchaus korrekt. Die Linksfraktion stand damals jedoch ohne Antragsbefugnis da; denn der Bundestag hatte schließlich mit Mehrheit zugestimmt, und eine Allgemeinüberprüfung von spezifischen Einsatzgründen gibt das Besteck der Verfahren zurzeit eben nicht her. Ärgerlich für die Linken; denn dort wird, wie gesagt, jeder Auslandseinsatz abgelehnt. Da wäre es doch praktisch, mit solch einem Verfahren nach dem Einsatzgrund der Abkommen zur kollektiven Sicherheit dann nahtlos den der nationalen Verteidigung vielleicht auch noch zu schleifen.

Nun kann man sich hier ganz grundsätzlich auf den Standpunkt eines Sachverständigen stellen, dass das Bundesverfassungsgericht kein Völkerrechtsgericht werden darf – wurde schon gesagt, Stichwort: diese Systeme der Sicherheit. Doch sieht auch und gerade die AfD das Problem, dass unsere Bundeswehr viel zu schnell und für fragwürdige Dinge ins Ausland geschickt wird.

(Beifall bei der AfD)

Aus dem Entwicklungshilfeministerium hört man ja die Tage tatsächlich solche Forderungen wie, dass Naturschutzgebiete in Afrika durch die Bundeswehr verteidigt werden sollten. Na ja, steht dann bei solchen und ernsthafteren Zuckungen jeweils die Regierungsmehrheit, ist jedenfalls von dem hehren Begriff der Parlamentsarmee de facto nicht mehr viel übrig.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Der Verteidigungsfall und diese Systeme kollektiver Sicherheit, das sind die beiden materiell-rechtlichen Eckpfeiler für zulässige Einsätze – ausreichend und sinnvoll. Wir sind keine Präsidialdemokratie. Dass inzwischen aber sogar die EU als solch ein System kollektiver Sicherheit angesehen wird und damit für Militäreinsätze herhalten soll, das ist wirklich absolut unzulässig und abzulehnen.

(Beifall bei der AfD)

In unserem Fall wäre das quasi eine doppelte Heimsuchung der Bundeswehr durch Frau von der Leyen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)

Aber ernsthaft: Für derlei Dinge braucht es in der Tat ein neues explizites Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Wenn schon, dann aber bitte richtig. Der vorliegende Gesetzentwurf der Grünen übersieht, dass auch im materiellen Verfassungsrecht, also im Grundgesetz selber, die neue Verfahrensart verankert werden muss – so auch schlüssig der Sachverständige Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Seegmüller. Der Änderungsantrag von der AfD, der Ihnen vorliegt, hilft dem ab. Ein Anspruch auf Einhaltung der Verfassung in einem so spezifischen Punkt gehört nun einmal ins Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht sah das übrigens ganz genauso bei dem Beschluss damals gegen die Linksfraktion, schwarz auf weiß.

Weiter ist die Antragsberechtigung auf 25 Prozent des Plenums zu setzen, nicht auch auf einzelne Fraktionen. Wir als AfD widerstehen hier dieser Versuchung; denn wenn ein Einsatz wirklich – im Sinne einer Parlamentsarmee – fraglich ist, dann wird ein Viertel der Abgeordneten ohne Probleme übergreifend zustande kommen. Maßangefertigte Verfahren für Links-Grün lehnen wir ab.

(Beifall bei der AfD)

Kleinere Ungereimtheiten wie Definition des Prüfumfangs oder der Fristsetzung, die hier inkonsequent ist, haben wir als Service auch gleich mit glattgezogen. Stimmen Sie unseren Änderungen, unserem Antrag zu! Dann ist die Sache auch rund.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Peterka.

Da die Kollegin Sonja Amalie Steffen, SPD-Fraktion, ihre Rede zu Protokoll gegeben hat

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7470656
Wahlperiode 19
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Auslandeinsätze)
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