Jürgen MartensFDP - Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Auslandeinsätze)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es hier klarzustellen: Bei dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen geht es weniger um die Beurteilung der Zweckmäßigkeit und des Sinns von militärischen Einsätzen im Allgemeinen oder im Besonderen, sondern zunächst nur um die Schaffung einer besonderen Klageart im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! So weit haben Sie schon mal recht!)
Das klingt vernünftig.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es auch!)
– Das werden wir noch sehen, Frau Keul, ob das wirklich so vernünftig ausgestaltet ist, wie man es machen könnte und wie man es vor allen Dingen auch machen sollte.
Es ist ja schon gesagt worden: Die klare Trennung zwischen den Rechtsschutzformen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder herausstellt und klarmacht, wird von Ihnen nicht gesehen, sie wird sogar absichtlich verwischt, etwa bei der Antragsbefugnis entweder einer Fraktion oder aber einem Viertel der Mitglieder bei der abstrakten Normenkontrolle oder bei der Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte durch eine Organklage.
Wenn Sie eine besondere Klageart einführen wollen, dann müssen Sie, wenn es weder Organklage noch abstrakte Normenkontrolle sein soll, auch sagen, nach welchem Prüfprogramm das Gericht seine Entscheidung ausrichten soll. Ansonsten kommen Sie zu einer – vielleicht von den Grünen intendierten, aber von uns sicherlich abzulehnenden – allgemeinen Verfassungsaufsicht durch das Gericht. Damit kämen wir in eine politisch fragwürdige Situation; denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und keine Gerichtsarmee, und das soll sie auch bleiben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Darum geht es doch gar nicht! Sie werfen Nebelkerzen!)
Die Antragsfrist von drei Monaten ist in der Tat, wie man im Juristendeutsch sagt, untunlich lang, sie würde zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen in der Entscheidungsfindung führen.
(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Machen wir zwei Monate!)
Hier wird von den Antragstellern, wie schon gesagt, inkonsistent vorgegangen.
Man kann sich tatsächlich der Frage widmen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten es gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Aufgrund des Parlamentsbeteiligungsgesetzes gibt es eben nur die klassische Form Organklage oder abstrakte Normenkontrolle. – Aber wenn man das macht, sollte man es etwas sorgfältiger machen und den Gesetzentwurf klar formulieren. Deswegen wird die FDP sich zu diesem Gesetzentwurf allenfalls enthalten.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Martens. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Niema Movassat, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7470658 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Auslandeinsätze) |