17.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 17

Franziska GminderAfD - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute findet die zweite und dritte Lesung des siebten Kfz-Steueränderungsgesetzes mit anschließender Abstimmung durch die Abgeordneten statt. Ich erinnere an meine Rede vom 9. September zur ersten Lesung. Alle meine dort vorgebrachten Einwendungen gegen diese Lenkungsstrategie der Bundesregierung halte ich aufrecht. Die Regierung strebt Planwirtschaft an: erstens Steuererhöhung für Verbrennungsmotoren ohne Begünstigung für solche, die umweltschonende synthetische Kraftstoffe einsetzen; zweitens Kaufprämien und Steuerbefreiung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das lehne ich mit Nachdruck ab.

(Beifall bei der AfD)

Die AfD steht für eine soziale Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards und für eine Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen Diesel-, Otto-, Hybrid- oder E-Auto. Nicht noch mehr Bevormundung, Verbote und Regulierungen!

(Beifall bei der AfD)

Die deutsche Automobilindustrie ist unsere wichtigste Schlüsselindustrie, von der unzählige Arbeitsplätze abhängen, und würde durch dieses Gesetz ins Mark getroffen, mit unzähligen Arbeitslosen.

(Zuruf von der SPD: Selbst ins Knie geschossen!)

Angesichts des deutschen Anteils von 2 Prozent und des Anteils aller 27 EU-Länder mit 8,1 Prozent an den globalen Treibhausgasemissionen stellt sich die Frage, ob hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Die Bundesregierung hält den Verkehr für den größten Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland und will daher gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen die CO

Entgegen der mehrheitlichen Jubelarien der anderen Sachverständigen führte ein Professor der Finanzwirtschaft unter der Überschrift „Der Irrweg der sektorbezogenen Emissionsminderungspolitik“ ganz andere und schlagkräftige Argumente gegen das geplante Gesetz aus. Dem entnehme ich:

Aus Sicht der Umweltökonomie lassen sich CO

Weiter heißt es,

dass eine spezielle Beeinflussung des Verkehrs bzw. des Straßenverkehrssektors prinzipiell der falsche Ansatz ist: Zielführend wäre stattdessen nur die Einbeziehung des Verkehrs- bzw. Straßenverkehrssektors in ein umfassendes System der CO

Es solle gewährleistet werden, dass CO

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Nur noch kurz.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir nicht hören!)

Für E-Autos müssen angestellte Überlegungen auf den Sektor Stromerzeugung ausgedehnt werden. Eine rein auf den Straßenverkehrssektor bezogene Betrachtung ist nicht mehr möglich, –

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!

– da die Emissionen der E-Autos nicht lokal, sondern bei der Produktion des zu ihrem Antrieb – –

Frau Kollegin, ich habe Ihnen jetzt das Wort entzogen, weil Sie der zweiten Aufforderung nicht nachgekommen sind und bereits 40 Sekunden überzogen haben. – Es kann Sie niemand mehr verstehen. Sie können jetzt wieder zu Ihrem Platz gehen. Ich habe Ihnen das Wort entzogen.

(Abg. Franziska Gminder [AfD] begibt sich zu ihrem Platz – Beifall bei der AfD – Franziska Gminder [AfD]: Ich bedaure das!)

– Frau Kollegin, ich bedaure das auch, aber da Sie bereits 40 Sekunden drüber waren, war das notwendig.

Da der Kollege Schrodi seine Rede zu Protokoll gegeben hat

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7470666
Wahlperiode 19
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
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