Thomas LutzeDIE LINKE - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp 9,4 Milliarden Euro spült die Kfz-Steuer jedes Jahr in die öffentlichen Kassen, viel Geld, mit dem die öffentliche Infrastruktur im Straßenverkehr aufrechterhalten wird. Die Kosten dafür betragen allerdings – die Zahl ist aus 2019 – 10,8 Milliarden Euro. Ja, es gibt auch noch weitere Einnahmen aus dem Automobilverkehr, aber es gibt auch noch weitere Ausgaben; nehmen wir nur die Folgen des Klimawandels. Wir brauchen im Verkehrssektor also mehr als nur eine Reform der Kfz-Steuer.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zu Ihrer Gesetzesinitiative: Positiv ist, dass Sie die Kfz-Steuer stärker an klima- und umweltschutzpolitischen Faktoren ausrichten. Wer sich zukünftig ein neues Auto mit Verbrennungsmotor anschafft, wird vielleicht genauer hinsehen, wie die Abgaswerte sind, damit es nicht zu teuer wird. Positiv ist auch, dass Sie bislang erworbene Fahrzeuge von dieser Reform ausnehmen; denn aufgrund eines vielerorts vollkommen unattraktiven und zu teuren Bus- und Bahnverkehrs sind noch viele Menschen auf die Nutzung des Pkws angewiesen. Dies zu korrigieren, bedarf auch weiterer Maßnahmen als nur einer Kfz-Steuerreform.
(Beifall bei der LINKEN)
Steuerfrei stellen Sie weiterhin elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das wäre richtig, wenn Sie es auf kleine Fahrzeuge und auf Kleintransporter beschränken würden. Nein, bei Ihnen bekommt man zum Beispiel für einen Audi e-tron 55 quattro die Kfz-Steuerbefreiung. Dieses Auto hat ein Leergewicht von rund 2,5 Tonnen. Auch wenn das Fahrzeug einen Elektroantrieb hat: Der Strom kommt bekanntlich nicht nur aus der Steckdose. Es ist schlichtweg Energieverschwendung, so etwas steuerlich zu bevorzugen. Das geht gar nicht.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Unter uns: Glauben Sie wirklich, dass jemand, der über 75 000 Euro für so einen Neuwagen ausgibt, allen Ernstes nachschaut, wie viel Kfz-Steuer fällig wird oder ob er möglicherweise befreit wird?
Die Steuerwirkung der Kfz-Steuer ist also sehr begrenzt, weil sie den Besitz eines Autos besteuert und nicht die Nutzung.
(Otto Fricke [FDP]: Sie haben doch eben das Gegenteil behauptet!)
Die Linksfraktion wird in der nächsten Wahlperiode eigene Vorschläge machen und hier in den Bundestag einbringen, in denen auch die sozialen Aspekte und der Klimaschutz noch wirksamer miteinander verbunden werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Eine kleine Idee im Vorgriff: Wäre es nicht sinnvoll, alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Monatskarte im Jahresabo haben, von der Kfz-Steuer zu befreien? Das wäre vielleicht ein echter Anreiz, im Alltag das Auto stehen zu lassen und Bus und Bahn zu benutzen.
Vielen Dank und ein herzliches Glückauf!
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Lutze. – Nächster Redner ist der Kollege Stefan Schmidt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7470668 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes |