Gökay AkbulutDIE LINKE - COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über die Verlängerung des COVID‑19-Insolvenzaussetzungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2020 ab. Im März dieses Jahres, zu Beginn der Coronakrise, haben wir dem Gesetzentwurf zugestimmt. Nun soll dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres verlängert werden.
(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Wir stimmen dieser Verlängerung zu, sagen aber auch ganz deutlich: Damit alleine ist es nicht getan.
Sechs Monate nach Beginn der Coronakrise haben einige Lebens- und Arbeitsbereiche zu einer neuen Normalität gefunden; die Pandemie ist jedoch noch nicht überstanden. Mit den wieder steigenden Infektionszahlen können wir nur bedingt von einer verbesserten Ausgangslage sprechen. Deshalb gilt es umso mehr, kleine und mittelständische Unternehmen in der Krise zu unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Doch das Krisenmanagement der Bundesregierung ist an dieser Stelle nicht vorausschauend. Mit der Verlängerung des Gesetzes wird die drohende Insolvenzwelle nur verschoben. Ab Beginn des kommenden Jahres werden wir einen schlagartigen Anstieg von Insolvenzanmeldungen sehen. Und was passiert dann? Dann werden nicht nur die Insolvenzgerichte überlastet sein, sondern dann wird auch die Bilanz von bis dahin gesunden Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen.
Eine Insolvenzflut droht letztendlich auch die Stabilität des Bankensektors zu gefährden. So einen Dominoeffekt müssen wir unbedingt vermeiden. Dabei sollte doch das oberste Ziel sein, dass es gar nicht erst zu Insolvenzen von eigentlich lebensfähigen Unternehmen kommt und vor allem nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Unsicherheiten in der Veranstaltungsbranche, in der Gastronomie und in vielen anderen Branchen sind noch groß. Es reicht nicht aus, darauf zu hoffen, dass sich die Unternehmen bis Ende des Jahres von selbst erholen oder sanieren. Stattdessen müssen erprobte Hilfsprogramme verlängert und gegebenenfalls ausgeweitet werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Ein konkreter Weg, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, wäre, Firmen bei der Rückzahlung von Krediten durch Streckung zu entlasten. Darüber hinaus brauchen wir eine grundsätzliche Debatte darüber, welchen Beitrag der Staat zu einer Belebung der Wirtschaft leisten kann. Der beste Schutz vor Insolvenzwellen ist ein Staat, der investiert und die Menschen in den Mittelpunkt stellt. Höhere Löhne, insbesondere für systemrelevante Berufe, ein Pandemiezuschlag auf niedrige Renten und Hartz-IV-Sätze: Das ist es, was viele Menschen im Moment brauchen. All das wären auch Maßnahmen, die die Kaufkraft und die Konjunktur stärken.
(Beifall bei der LINKEN)
Das käme auch den von Insolvenzen bedrohten Unternehmen zugute.
Wir haben an vielen Stellen gesehen, dass die Coronapandemie die Krisen in genau den Bereichen verstärkt hat, die die Bundesregierung über Jahre hinweg vernachlässigt hat. Statt einem Weiter-so sollte die Bundesregierung in der Krise mehr Verantwortung übernehmen. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanzeigepflicht muss mit staatlichen Coronahilfen einhergehen, die an konkrete Bedingungen für die Unternehmen geknüpft sind und sozial und ökologisch verträgliches Wirtschaften fördern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Manuela Rottmann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7470677 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz |