17.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 19

Michael ThewsSPD - Änderung des Batteriegesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Batteriegesetz, das wir nun novellieren, gibt es seit zehn Jahren. Es umfasst alle Batterien, die wir so kennen: im Haushalt, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien. Batterien enthalten wertvolle Wertstoffe, aber auch Gefahrstoffe. Deswegen noch mal der Hinweis an alle: Batterien nicht in den Restmüll werfen! Das ist ganz wichtig.

Wir haben in Deutschland ein gut funktionierendes Netz an Sammelstellen. Es gibt insgesamt 200 Sammelstellen – viele kennen sie – in Supermärkten, Drogeriemärkten, aber natürlich auch in den kommunalen Wertstoffsammelhöfen. An diesen Sammelstellen werden die Batterien gesammelt. Bis zu diesem Jahr erfolgte das in einem gemeinsamen Rücknahmesystem, dem GRS, ein Solidarsystem, dem sich alle Hersteller anschließen mussten. Dieses Solidarsystem ist jetzt leider aufgelöst worden, und es gibt ein reines Wettbewerbssystem. Ich will das noch mal ganz deutlich sagen, weil ich heute von Journalisten danach gefragt wurde: Diese Gesetzesänderung ist wirklich erforderlich gewesen.

Wir haben das Problem, dass durch diese Änderungen bei den Sammelstellen teilweise nicht mehr abgeholt wurde bzw. willkürlich festgelegt wurde, in welchen Rhythmen oder welche Mengen abgeholt wurden. Das wird jetzt in diesem Gesetzentwurf ganz klar beschrieben, und das ist für die Sammelstellen wichtig. Das kam auch in der Anhörung gerade noch mal heraus.

(Beifall bei der SPD)

Um sicherzustellen, dass die Akkus überall abgeholt werden, insbesondere auch bei den kommunalen Sammelstellen, müssen die Betreiber ein kostenloses Angebot machen. Alle Betreiber müssen sich daran beteiligen.

Wir haben im parlamentarischen Verfahren auch das Sammelziel erhöht, von 45 auf 50 Prozent. Das war wichtig – das will ich noch mal ganz deutlich sagen –, weil wir sonst einen Ausgleich hätten schaffen müssen. Den gab es aber nicht. Und bevor sich Systeme sozusagen einen schlanken Fuß machen und nur die 45 Prozent erfüllen, haben wir die Sammelziele erhöht. Auch das ist ein wichtiges Zeichen für das, was wir wollen, nämlich höhere Sammelziele in diesem Bereich.

Ich will noch eines sagen, weil viele die Sammelquoten kritisieren: Die wirkliche Sammelquote ist noch höher, weil sich auch das Berechnungsverfahren geändert hat. Bisher zählten die Fahrzeugbatterien bzw. Bleibatterien mit dazu; das wurde jetzt eingeschränkt. Also auch da haben wir jetzt eine ganz andere Quote. Einige Systeme haben sich auch selbst eine Quote errechnet. Wir haben jetzt festgelegt, wie dieses Berechnungsverfahren laufen soll, und damit auch für Klarstellung gesorgt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Im Oktober wird die Kommission einen Vorschlag für die Novelle der Batterierichtlinie vorlegen. Fragen des Pfands und der Kennzeichnung werden dort mit Sicherheit angesprochen. Ich will an dieser Stelle noch mal die Umweltministerin loben, die sich auch auf europäischer Ebene für diese Dinge eingesetzt hat. Vieles wurde in der Anhörung diskutiert, aber vieles muss letztendlich auf europäischer Ebene geklärt werden. Das gilt auch für die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkus; das betrifft die Ökodesign-Richtlinie.

Wir brauchen mehr Nachhaltigkeit und ein hochwertiges Recycling im Batteriegesetz. Dieses Gesetz löst Probleme, die jetzt anstehen. Im Herbst geht es weiter. Weitere Dinge werden folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Dr. Bettina Hoffmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Anhörung hat etwas anderes ergeben!)

Vielen Dank. Drei Minuten gespart. – Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Andreas Bleck.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7470682
Wahlperiode 19
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Änderung des Batteriegesetzes
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