18.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 22

Stephan BrandnerAfD - Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

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Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Wir reden heute über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Kurzform KapMuG, das die prozessualen Rechte von Kapitalanlegern, die Schäden erlitten haben, regelt, ein Gesetz also mit potenzieller Bedeutung für Millionen von Menschen. Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2005. Es wurde 2012 reformiert und bis Ende Oktober 2020, also bis Ende nächsten Monats, befristet. Es tritt also mit unabsehbaren Folgen für die Betroffenen außer Kraft, sollte es nicht kurzfristig verlängert oder durch ein besseres Gesetz abgelöst werden.

Man sieht, die GroKo oder die Bundesregierung oder die Fraktionen, die der Bundesregierung gehören, haben es einfach schlicht und ergreifend verpennt: ein 15 Jahre altes Gesetz, von dem wir seit vielen Jahren wissen, dass es befristet ist und dass es nichts taugt. Herr Fechner – wo ist er? – hat es ausgeführt: Viele Verbesserungen seien notwendig, es dürfe nicht so bleiben, wie es ist. – Nichts ist passiert.

Diese Bundesregierung kümmert sich lieber um Multikulti, um Gender, um Klima- und Coronahysterie,

(Mechthild Rawert [SPD]: Sehr wichtige Themenstellungen!)

Innenpolitik in fernen Ländern, weibliche Dienstgrade bei der Bundeswehr und allerhand anderen ideologischen Quatsch, wie zum Beispiel – Frau Lambrecht ist ja da – Ihr verfassungswidriges Hass- und Hetzegesetz, das offenbar nicht mal Herr Steinmeier unterschreiben will. Ich bin gespannt, wie Sie da weiterhin das Recht beugen und wie Sie Herrn Steinmeier dazu bekommen, ein verfassungswidriges Gesetz zu unterzeichnen. Ich denke mal, es wird Ihnen gelingen. Allerdings stößt das nicht auf unsere Sympathie.

Meine Damen und Herren, die Auswirkungen, wenn dieses Gesetz außer Kraft treten sollte, wären fatal. Warum nichts passiert, warum ein 15 Jahre altes Gesetz nun noch mal um drei Jahre verlängert wird, obwohl man genau weiß, was in diesem Gesetz im Argen liegt, erschließt sich niemandem. Sie haben es schlicht und ergreifend verpennt. Kümmern Sie sich um die Leute draußen, und kümmern Sie sich nicht um Ihren ideologischen Unsinn!

(Beifall bei der AfD)

Es macht auch gar keinen Sinn, drei Jahre etwas zu testen, was man bereits 15 Jahre lang getestet hat. Das grenzt für mich an Faulheit, Inkompetenz und falscher Schwerpunktsetzung.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Damit kennen Sie sich ja aus!)

Die Sachverständigenanhörung hat es gezeigt: Dieses Gesetz bedarf einer grundlegenden Neuschaffung. Es ist nicht reformierbar. Es muss eine klare Abgrenzung zu den Musterfeststellungsklagen her.

Liebe Grüne, wo ist denn eigentlich euer Änderungsantrag vom letzten Mittwoch? Da sah man ja, wie leicht man mit den Musterfeststellungsklagen und dem Gesetz, das wir gerade behandeln, durcheinanderkommen kann. Sogar die Grünen blicken da nicht mehr durch. Ansonsten hätten Sie Ihren peinlichen Änderungsantrag ja vorgelegt.

Das Verfahren muss gestrafft werden. Es kann nicht sein, dass allein die Feststellung des Musterklägers teilweise über drei Jahre in Anspruch nimmt, bevor das Verfahren überhaupt richtig losgeht. Es muss eine klare Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Landgerichte und der Oberlandesgerichte her. Die zurzeit im Gesetz befindlichen Zuständigkeitsregelungen sind außerdem mit der Zivilprozessordnung teilweise nicht kompatibel. Sie stehen damit auf Kriegsfuß, wie der eine oder andere Sachverständige ausgeführt hat.

Schließlich haben Sie übersehen: Was passiert denn am Ende des Jahres 2023? – Das Gesetz tritt außer Kraft. Sie haben keine Übergangsregelung, auch nicht in der jetzt neuen Befristung. Wir hatten einen Änderungsantrag – übrigens einen vernünftigen Änderungsantrag, der ausgereift war, nicht so etwas Peinliches wie von den Grünen – im Ausschuss vorgelegt. Dieser Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Wir werden sehen, was nun daraus folgt, wenn Ende 2023 die Befristung erneut ausläuft. Vielleicht machen Sie ja dann die nächste Befristung, oder Sie hoffen darauf, dass es eine Nachfolgeregierung besser hinbekommen wird. Wir werden sehen, was dann mit den Geschädigten draußen passiert.

Was nun tun als AfD?

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Nach Hause gehen!)

Sollen wir aufgrund Ihres Nichtstuns und Ihrer ideologischen Verblendung das Gesetz nicht weiter unterstützen mit Folgen für Millionen Bürger draußen, oder sollen wir in den sauren Apfel beißen und sagen: „Okay, wir stimmen einmalig der Verlängerung zu“? Wir haben uns – ich kann das Rätsel auflösen – dazu entschlossen, trotz erheblicher Bedenken die Verlängerung mitzutragen, da sie im Sinne der Bürger ist, nicht etwa, um Ihnen zu helfen, sondern weil sie im Sinne der Bürger ist und wir die Bürger wegen des Versagens dieser Regierung nicht im Regen stehen lassen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Dr. Heribert Hirte, CDU/CSU, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7470722
Wahlperiode 19
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
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