29.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 178 / Tagesordnungspunkt 1 Epl 08, ...

Peter BoehringerAfD - Allgemeine Finanzdebatte

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht derzeit einfach nicht.

(Widerspruch der Abg. Ulli Nissen [SPD] und Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Sterberate liegt in Deutschland 2020 nicht über dem langjährigen Durchschnitt. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, weil wir so klug regieren!)

– Genau. – Schon die gesetzgeberische Einführung des Begriffs der „epidemischen Lage“ war rechtsmissbräuchlich, weil er mangels objektiver Kriterien gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 80 Grundgesetz verstößt.

(Beifall bei der AfD)

Der Begriff wurde erst im März 2020 völlig neu erfunden. Der uralte und bewährte § 5 des Infektionsschutzgesetzes wurde dazu grundlegend verändert, die Notlage von den Altparteien hier im Haus dann auch sofort ausgerufen und im Juli nochmals willkürlich bis heute verlängert. Vermutlich wird die Regierung sogar noch eine weitere Verlängerung bis Ende 2021 vorschlagen. Der Lehrstuhl für Gesundheitsrecht an der Uni Regensburg bezeichnet dieses Vorgehen des Gesundheitsministeriums als „verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht“, als „Blankovollmacht“ und als „Ermächtigungsgrundlagen“.

(Beifall bei der AfD)

Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat – wir haben es ja eben wieder gehört –, ist weiterhin völlig unbelegt.

(Beifall bei der AfD)

Vielmehr hat erst die seit April faktenfern anhaltende staatliche Überreaktion

(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen überhaupt nicht, was das Wort „Fakten“ bedeutet!)

die größte Wirtschaftsreaktion der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt. Darum wird die Haushaltsnotsituation des Artikels 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz nun für den Haushalt 2021 von der Bundesregierung erneut missbräuchlich genutzt; denn dieser Artikel verlangt, dass sich die Notsituation „der Kontrolle des Staates“ entzieht. Die Notsituation ist aber, wie gesagt, in gesundheitlicher Hinsicht nicht mehr gegeben und der Eintritt der wirtschaftlichen Not beim nunmehr dritten Coronahaushalt des Bundes ganz sicher nicht mehr der Kontrolle des Staates entzogen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schuldensonderregel des Grundgesetzes ist daher erneut nicht gegeben.

(Beifall bei der AfD)

Der PCR-Test zum Nachweis von Covid-19 ist derart unspezifisch, dass ein Großteil der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind.

(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben einfach überhaupt keine Ahnung!)

Darum gibt es heute trotz angeblich fürchterlich vieler Infizierter nur sehr wenige Schwerkranke und nur noch extrem wenige wirklich kausal an Covid-19 Sterbende. Selbst viel höhere Opferzahlen in den schweren Grippejahren der Vergangenheit haben niemals auch nur annähernd zu irgendwelchen Masken- oder gar Lockdown-Verpflichtungen geführt.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit Haushalt zu tun?)

Diese ganze moralinsaure Hysterie ist überflüssig.

(Beifall bei der AfD)

Warum also bei Corona? Wir haben es nicht mit Ebola oder mit der Pest zu tun.

Die AfD-Fraktion hat seit März die regelmäßige Überprüfung der Coronamaßnahmen und seitdem in über sechs Anträgen immer wieder deren Aussetzung gefordert.

Insgesamt – wir haben es gehört – begründet die Regierung inzwischen 315 Milliarden Euro Neuverschuldung seit März alleine nur mit Corona. Diese Schulden werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen – etwa 17 Milliarden Euro jedes Jahr über die nächsten zwei Jahrzehnte. Nur wegen Covid-19!

(Dennis Rohde [SPD]: Das ist auch vollkommen falsch!)

Und da sind die 750 Milliarden Euro EU-Schulden noch gar nicht mitgerechnet. Die wirtschaftliche Existenz unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert. Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen. Wir lehnen aus diesen Gründen die Coronaverschuldung ab.

(Beifall bei der AfD)

Zwar sind – das ist wahr – viele Zahlungen wegen der durch das hysterische Regierungshandeln nunmehr bald depressiven Wirtschaftslage leider unabweisbar notwendig. Hierzu zählen zum Beispiel die Unterstützungszahlungen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie andere Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen und Bürger. Doch selbst diese notwendigen Ausgaben könnten 2021 aus Rücklagemitteln bestritten werden, also ohne Coronaneuverschuldung, alleine nur über nicht ausgegebene Budgetreste aus den Vorjahren, über die Asylrücklage oder über Einsparungen beim Klimafonds. Im Regierungsentwurf wird aber nichts davon angetastet.

Die Steuereinnahmen 2021 sollen nun nur noch 295 Milliarden Euro betragen, also 10 Prozent weniger als vor Corona; und selbst das ist noch sehr optimistisch. Das Szenario einer V-förmigen Erholung ist unwahrscheinlich und wird immer unwahrscheinlicher, je länger die Coronaeinschränkungen bestehen bleiben. Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Coronapolitik in Form von Massenkurzarbeit und Firmenpleiten zeigen wird.

(Beifall bei der AfD)

Auch die Haushaltseinnahmen aus vom Bund begebenen Anleihen sind unbillig hoch, weil durch viel zu hohe Zinscoupons heute bereits gewaltige milliardenschwere Buchgewinne für den Bundeshaushalt realisiert werden – auf Kosten der Steuerbürger der kommenden Jahrzehnte. Man verstößt hier bewusst gegen die haushaltsrechtlichen Gebote der Klarheit und Jährlichkeit – nach dem Motto

(Fabio De Masi [DIE LINKE]: Ehrlichkeit!)

„nach uns die Sintflut“; wie immer.

Es muss darum nun endlich an den ideologischen Punkten gespart werden: 42 Milliarden Euro für die EU – das ist nur die Direktzahlung –, Abermilliarden für Klima, Weltbeglückung, Zuwanderung, Hunderte Milliarden deutsche Haftung für EU-Neuschulden in völlig neuer Größenordnung. Dazu dann am Freitag hier etwas mehr, auch zum Wasserstoff-Wunschdenken und ‑Märchen, das wir eben hier gehört haben.

(Beifall bei der AfD)

Zunächst hilft aber nur der sofortige Ausstieg aus den inzwischen nur noch irrsinnigen Corona-Lockdown-Maßnahmen jenseits jeder Verhältnismäßigkeit. Hinzu kommt: Viele der mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Programme stehen gar nicht in Zusammenhang mit Corona. Auch das wäre aber rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der doch angeblich coronabedingten Ausnahmeverschuldung. Coronakreditgelder werden stattdessen für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet. Sehr klar sieht das etwa auch der Bund der Steuerzahler.

All das sind zentrale verfassungsrechtliche Probleme im Haushaltsentwurf 2021 und übrigens auch schon im zweiten Nachtragshaushalt 2020.

Auch die FDP scheint ja diese Rechtsprobleme zu ahnen. Zitat des Kollegen Dürr – mit Genehmigung des Präsidenten – hier im Bundestag am 2. Juli 2020: Dieser Bundeshaushalt „verstößt gegen das Grundgesetz.“ Sie hatten damit im Juli ja recht, Herr Dürr; leider haben Sie bislang nicht dagegen geklagt. Wir haben diese Klage nun vorbereitet. Schon im Oktober werden Sie und alle anderen Kollegen hier im Haus gerne von uns eingeladen, eine entsprechende Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen. Wir sind sehr gespannt.

(Beifall bei der AfD)

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, nur die kleine Risikogruppe wirklich wirksam zu schützen und die anderen Menschen endlich realistisch anstatt hysterisch über die geringe Covid-Bedrohungslage zu informieren. Stoppen Sie die Maskerade der Nation! Ziehen Sie den vorgelegten Haushalt zurück! Noch sind nicht alle Branchen und nicht alle Menschen ruiniert. Sie arbeiten aber hart daran.

(Beifall bei der AfD)

Oder in den berüchtigten Worten Ihrer Kanzlerin: Wir schaffen das noch!

(Beifall bei der AfD – Gustav Herzog [SPD]: Peinlich!)

Jetzt erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Ralph Brinkhaus.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7473195
Wahlperiode 19
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Allgemeine Finanzdebatte
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