Birgit Malsack-WinkemannAfD - Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sie alle kennen den Film „Die unendliche Geschichte“ – eine perfekte Überschrift für das Leiden an und mit dem Auswärtigen Amt. Man könnte den Film auch „Das Ankündigungsministerium“ nennen.
Aber der Reihe nach. Wie wir, die AfD, immer wieder als einzige Partei gerügt haben, hatte das Auswärtige Amt nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2018 – wohlgemerkt: 2018 – keine Kenntnis über den Bearbeitungsstand seiner Zuwendungsverfahren und Verwendungsnachweise über rund 2,5 Milliarden Euro im Bereich humanitäre Hilfe und Krisenprävention. Hat sich daran im Wesentlichen etwas geändert? Nein, und wir schreiben nunmehr das Jahr 2020, Ende September.
Allerdings, bei genauerer Betrachtungsweise hat das Auswärtige Amt zwischenzeitlich jedenfalls versucht – in der Zeugnissprache heißt das: „sich bemüht“ –, ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten zu erlassen, weil bei dieser neu zu schaffenden Behörde zukünftig auch die Zuwendungen und Verwendungsnachweise als nichtministerielle Aufgaben bearbeitet werden sollten. Ich wiederhole: versucht!
Der Bundesrechnungshof hat hierzu am 27. Februar 2020 einen Bericht erstellt. Dieser Bericht ist hinsichtlich seiner katastrophalen Bewertung kaum zu überbieten.
Zunächst hat das Auswärtige Amt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen. Welche Aufgaben das neue Bundesamt übernehmen und was beim Auswärtigen Amt selbst verbleiben sollte, ließ der Gesetzentwurf schlicht offen. Wozu sollte man denn auch sagen, warum man eine komplette neue Behörde braucht und welche Aufgaben diese übernehmen soll?
Wenn man nicht weiß, was die neue Behörde denn so alles tun soll, weiß man natürlich auch nicht, welche finanziellen oder personellen Auswirkungen das ganze Abenteuer hat. Dementsprechend ließ der Gesetzentwurf weder erkennen, wie die Personalausstattung sein sollte, noch, wie sich die Neugründung auf die Personalausstattung des Auswärtigen Amtes selbst auswirkt. Hinzu kam, dass das neue Bundesamt Außenstellen bilden können soll. Und: Warum das überhaupt so sein soll und zudem nach Zahl und Größe diese womöglich unbeschränkt nötig sein sollen, hierzu fehlt im Gesetzentwurf jegliche Begründung. Entsteht hier etwa eine neue Behördenriesenkrake?
(Beifall bei der AfD – Ulrich Lechte [FDP]: So ein Quatsch!)
Darüber hinaus dachte man sich, dass man die Ministerialzulagen auch für nichtministerielle Aufgaben im Grundsatz beibehalten könnte – selbstverständlich nicht unter der Bezeichnung „Ministerialzulage“. Immerhin erkannte das Auswärtige Amt, dass diese Bezeichnung für nichtministerielle Aufgaben, noch dazu außerhalb des Ministeriums, wohl doch rechtswidrig sein dürfte.
Aber wenn es um den Erwerb und die Beibehaltung von Pfründen geht, wird das Bundeskabinett nebst Auswärtigem Amt plötzlich geistig flexibel und erfindet das wunderschöne Wort „Aufbauzulage“. Eine tolle Idee, dachte sich das Auswärtige Amt. Denn da es dieses wunderschöne Wort noch in keinem einzigen Gesetzestext gibt, kann man seine ganz eigene Inspiration hierzu in vollem Umfang wirken lassen.
Und das Ergebnis dieser ganz eigenen, ja eigenartigen Gedankengänge des Auswärtigen Amtes war, dass diese sogenannte Aufbauzulage am Anfang der Höhe nach in vollem Umfang der Ministerialzulage entspricht und dann über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen wird und dann bei 50 Prozent verbleibt. Das sollte natürlich für alle Beschäftigten gelten. Auch für die reitenden Boten? Was für ein Hohn für alle ehrlichen Steuerzahler.
(Beifall bei der AfD)
Ist das Auswärtige Amt etwa ein Selbstbedienungsladen?
Nachdem dann der Bundesrechnungshof – völlig zu Recht – dazwischengehauen hat, hat sich das Auswärtige Amt dazu bequemt, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen. Diese aber war wiederum so dürftig, dass der Haushaltsausschuss dem Auswärtigen Amt mit Maßgabebeschluss vom 13. Mai 2020 aufgegeben hat, endlich die Personal-, Sach- und Gemeinkosten zu ermitteln und den finanziellen Aufwand mit belastbaren Zahlen zu belegen.
Und ganz bemerkenswert: Nach dem Maßgabebeschluss soll nur die Leitung und der Schwerpunkt in Brandenburg sein. Mit anderen Worten: Sie alle wollen weiterhin eine Art Behördenriesenkrake erschaffen;
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles mit im Lohn!)
denn die Außenstellen bleiben unangetastet. Die sogenannte Aufbauzulage wollen Sie lediglich „überprüfen“. Nein, meine Damen und Herren, eine Aufbauzulage ist abzulehnen. Wie wollen Sie denn das gegenüber dem Steuerzahler begründen?
Und last, but not least: Das Auswärtige Amt lässt sich mit der Erfüllung dieses Maßgabebeschlusses Zeit – vom Mai dieses Jahres wohlgemerkt. Stichwort „Beamtenmikado“! Wer sich zuerst rührt, hat verloren.
Und in der Zwischenzeit werden weiterhin – mehr oder weniger ungeprüft – jährlich circa 2 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe und Krisenprävention ausgegeben, und kein Mensch weiß, wo dieses Geld im Wesentlichen wirklich landet.
(Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Sie wissen das garantiert! – Ulrich Lechte [FDP]: So ein Unsinn!)
Welche NGOs mit wohlklingenden Namen dürfen sich hier über deutsches Steuergeld wohl freuen? Fortsetzung folgt, meine Damen und Herren.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD – Jürgen Hardt [CDU/CSU]: „Unendliche Geschichte“! – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Fake News!)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Gunther Krichbaum das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7473324 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Auswärtiges Amt |