07.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 182 / Tagesordnungspunkt 5

Matthias BartkeSPD - Änderung des Abgeordnetengesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Politische Entscheidungsträger müssen sich heute ganz anders legitimieren, als das früher der Fall war. Die guten alten Zeiten waren nämlich nicht so gut, wie viele immer noch meinen. Sie waren vor allem deutlich intransparenter. Heute gilt: Transparenz ist erste Politikerpflicht. Denn Transparenz im Parlamentsbetrieb heißt: Es geht um die Legitimation des Gesetzgebungsprozesses. Deswegen nehmen wir die bestehenden Regeln in den Blick und ergänzen sie dort, wo es notwendig ist.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung machen wir mit den vorliegenden Entwürfen: Wir ergänzen einen Teil der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete; wir führen neue Sanktionierungen mit Ordnungsgeldern ein. Die wichtigste Sanktionierung gilt bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und bei Verstößen gegen das Annahmeverbot von unzulässigen Zuwendungen und anderen Vermögensvorteilen. Damit setzen wir eine Empfehlung der GRECO um. Die GRECO ist die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kommende Jahr ist ein Wahljahr. Ein Ordnungsgeld kann künftig auch für den Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf verhängt werden. Es kann bis zur Hälfte einer Abgeordnetendiät betragen – einer Abgeordnetenjahresdiät, wohlgemerkt. Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Sanktionssystem bereits 2017 eingefordert. Man kann sagen: Höchste Zeit, dass wir das umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von uns jetzt vorgenommenen Rechtsänderungen sind wichtig und notwendig. Aber lassen Sie mich durchaus selbstkritisch sagen: Es stimmt schon nachdenklich, dass wir in Sachen Transparenz immer nur nach Empfehlung und Aufforderung tätig werden; der Kollege Oppermann hat es zutreffend erwähnt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es gibt tatsächlich noch einige Punkte, über die wir miteinander reden müssen. Wie wir alle wissen, hat es in der Vergangenheit einen Fall gegeben, den Fall des Kollegen Amthor, bei dem dieser für seine Lobbyarbeit Aktienoptionen erhalten hat. Legal, aber ganz sicher nicht legitim.

(Zuruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])

Der Fall zeigt, dass wir unbedingt eine Anzeigepflicht für Aktienoptionen brauchen. Auch müssen wir über die Lobbyarbeit neben dem Mandat reden. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete Kapital aus der Mandatsausübung schlagen.

Auch der Besitz von Aktien muss strenger reguliert werden. Beteiligungen an Aktiengesellschaften sind nach geltender Rechtslage erst ab 25 Prozent anzeigepflichtig. Dieser Schwellenwert ist viel zu hoch. Bei kleinen Aktiengesellschaften wird er schnell erreicht, bei größeren fast nie. Aber die Beteiligung an größeren Aktiengesellschaften ist sicherlich profitabler.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 6 der Verhaltensregeln müssen Abgeordnete vor dem Beginn einer Ausschusssitzung ihre Befangenheit wegen bestehender Interessenkonflikte bekannt geben. Sie können sich vorstellen, wie häufig das praktiziert wird. Richtig: fast nie. Nicht, weil es keine Interessenkonflikte gibt, sondern weil alle denken, sie seien gar nicht befangen. Ich finde, auch hier sollten wir nachbessern und konkretisieren.

Vergangenen Donnerstag hatten wir eine spannende Ausschussanhörung zum geplanten Lobbyregistergesetz. Auch das Lobbyregister wird Licht in das Dunkel der Interessenvertretung bei der Gesetzgebung bringen. – Herr Toncar, selbst die FDP ist mittlerweile dafür. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

(Beifall bei der SPD – Otto Fricke [FDP]: Das Wunder ist, dass Sie es verstanden haben!)

Ich glaube, man kann insgesamt sagen: Die Zeichen stehen auf Transparenz.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7475292
Wahlperiode 19
Sitzung 182
Tagesordnungspunkt Änderung des Abgeordnetengesetzes
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