Olaf Scholz - Risikoreduzierungsgesetz (Bankenpaket)
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein wichtiges Gesetz, das eine der Konsequenzen ist, die wir noch immer aus der letzten großen Finanzkrise ziehen. Denn tatsächlich ist es ja so gekommen, dass wir nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers und den damit verbundenen Folgen immer wieder Gesetze und Regelungen in Europa und in Deutschland auf den Weg gebracht haben, deren wichtigstes Ziel es gewesen ist, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden und dass nicht immer die Steuerzahler aufgerufen sind, wenn im Bereich der Banken und Finanzwirtschaft etwas falsch läuft. Dieses Gesetz dient ebenfalls diesem Ziel.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es geht jetzt ganz konkret darum, dass wir zum Beispiel im Rahmen der europäischen Debatte durchgesetzt haben und jetzt auch für uns nachvollziehen, dass es einen Verlustpuffer geben muss von mindestens 8 Prozent der Bilanzsumme, damit die Banken im Krisenfall gut vorbereitet sind. Das war – das kann ich Ihnen hier berichten, und das haben viele verfolgt – eine sehr umstrittene Sache. Viele haben sich Regelungen mit geringeren Quoten und weniger intensive Schutzmaßnahmen vorgestellt. Ich glaube aber, dass es unbedingt notwendig ist, dass wir genau das jetzt tun. Denn das ist ja eine der großen Lehren aus der Finanzkrise: Immer dann, wenn man in guten Zeiten denkt, man habe gewissermaßen genügend Spielraum und es müsse nicht so streng hingeschaut werden, merkt man in der nächsten Krise, dass man sich geirrt hat. Deshalb ist es richtig, dass wir das tun und auch jetzt, wo wir eine anders motivierte Krise haben, weiter daran festhalten. Wir müssen die Banken sicherer machen; das hilft auch in der jetzigen Wirtschaftskrise.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Darüber hinaus geht es natürlich darum, dass wir dafür Sorge tragen, dass im Bankensektor keine Geschäfte organisiert werden, die die Kundinnen und Kunden dieser Banken nicht gut verstehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir auch die Fragen des Anlegerschutzes bei dieser Gelegenheit mit bedenken. Ich will ausdrücklich sagen, dass die Regelung, die wir hier vorschreiben, dass es bei bestimmten Anleihen eine Stückelung von mindestens 50 000 Euro geben muss, ganz, ganz wichtig ist. Es ist wichtig, dass wir das auch nicht auf einzelne Sektoren beschränken, sondern dass wir das umfassend regeln, auch ein bisschen über die europäische Richtlinie hinaus.
Aber es ist eine Maßnahme, weil ganz viele denken, was sie da hätten, sei so was Ähnliches wie ein Sparbuch und ganz sicher und in jeder Krise abgesichert. Tatsächlich gilt das für bestimmte eigenkapitalähnliche Beteiligungen aber nicht. Die werden aber trotzdem an viele verkauft, die das überhaupt nicht verstehen und sich in einer Krise dann wundern. Deshalb ist es notwendig, diesen Schutz der Verbraucher jetzt mit zu beschließen. Ich bin froh, dass das im Gesetz mit enthalten ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, im Übrigen ist das ja auch eine Maßnahme, die dazu beiträgt, dass der Bankensektor sicherer wird. Denn wenn man es erst einmal zugelassen hat, dass ganz viele Bankkunden gewissermaßen fast mit eigenkapitalähnlichen Strukturen beteiligt sind, dann entsteht ein großer Druck, nicht so streng hinzusehen. Das sehen wir in vielen anderen Ländern, und deshalb ist für mich ganz wichtig, dass wir diese Präzision hier zustande bringen. Es wird viele Bürgerinnen und Bürger schützen, sodass sie keine ungeeigneten Finanzprodukte erwerben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit diesem Paket verbunden ist darüber hinaus, dass wir zielgerichtet kleine und mittlere Banken entlasten; auch dafür haben wir uns in Europa eingesetzt. Das war ein lange bestehender Wunsch, der immer wieder geäußert worden ist und der mit dieser Regelung jetzt umgesetzt wird. Wir werden kleine Banken von allzu viel Regulierung entlasten. Auch das ist ein wichtiger Schritt nach vorne.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Und – das will ich zum Schluss sagen –: Die Arbeit hört niemals auf. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir uns gestern in der Bundesregierung unterhalten und unter den zuständigen Ministern darauf verständigt haben, ein Paket auf den Weg zu bringen, das zum Beispiel dafür sorgt, dass Bilanzierungsvorschriften verändert werden, dass Wirtschaftsprüfergesellschaften ganz anders agieren müssen, als das heute der Fall ist. Das sollten wir uns auch merken: Es ist niemals zu Ende. Wir müssen immer wieder dafür sorgen, dass wir ein ganz sicheres Finanzsystem haben, und das wird dauerhaft unsere Aufgabe bleiben.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Bruno Hollnagel, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7475330 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Risikoreduzierungsgesetz (Bankenpaket) |