08.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 26

Johannes SchrapsSPD - Risikoreduzierungsgesetz (Bankenpaket)

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Risikoreduzierungsgesetz setzen wir die Beschlüsse des EU-Bankenpakets aus dem vergangenen Jahr nun in nationales Recht um. Wir stärken die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken, damit diese in Stressphasen besser abgesichert sind und auch selbst zu dieser Absicherung beitragen. Denn wenn es doch einmal notwendig sein sollte – und das hat dankenswerterweise unser Bundesfinanzminister Olaf Scholz gerade noch mal ganz deutlich gemacht –, dann sollen die Kosten einer Bankenrettung von den Gläubigern und Eigentümern einer Bank sowie

(Dr. Florian Toncar [FDP]: Von den Steuerzahlern!)

aus dem Bankensektor selbst heraus getragen werden und nicht vom Steuerzahler, verehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Es ist angesprochen worden: Es ist bereits über zwölf Jahre her, dass die globale Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 große Unsicherheiten verursacht hat, und die Auswirkungen – das sehen wir auch an dieser Gesetzgebung – beschäftigen uns bis heute. Denn wir mussten damals lernen, dass die Finanzkrise ohne staatliche Eingriffe deutlich schlimmer ausgefallen wäre und es besserer Mechanismen und Regeln bedurfte, um derartige Entwicklungen in Zukunft zu verhindern.

Seitdem hat sich einiges getan. Unter anderem durch das Basel-II-Rahmenwerk wurden die Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung der Banken verschärft und Liquiditätsstandards neu eingeführt. Aber weil es natürlich auch im Finanzbereich Menschen gibt, die sich nur ungern an die Verwerfungen und Auswirkungen dieser Finanzkrise erinnern und am liebsten so weitergemacht hätten, wie es vorher der Fall war, ist es umso wichtiger, dass wir die bestehenden Vorgaben immer wieder evaluieren und auch stetig weiterentwickeln.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Um im Sinne des EU-Bankenpakets der Proportionalität und der Verhältnismäßigkeit der Regulierung – das ist gerade schon mehrfach angesprochen worden – stärker Rechnung zu tragen, sieht das nun vorliegende Risikoreduzierungsgesetz einige Anpassungen vor. Neben der bereits erwähnten stärkeren Beteiligung von Gläubigern und Eigentümern müssen beispielsweise größere Banken künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, damit Verluste im Krisenfall eben auch abgefedert werden können. Das reduziert die Risiken, verehrte Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gerade aktuell, in einer Stressphase wie der Coronapandemie, merken wir, wie wichtig ein besser abgesicherter Bankensektor ist; denn besonders die nationalen Förderbanken, die ja für die Bearbeitung der Coronahilfen ein eminent wichtiger Faktor waren, spielen da eine ganz wichtige Rolle. Diese Förderbanken, die selbstständigen Förderbanken der Länder und auch die Landwirtschaftliche Rentenbank, werden künftig der Förderbank des Bundes, die wir alle unter dem Namen KfW kennen, materiell gleichgestellt. Zukünftig sollen sie nach nationalen Regelungen, die aber weitgehend dem europäischen Recht entsprechen, beaufsichtigt werden. Damit wird die Einheitlichkeit der deutschen Förderlandschaft verbessert. Natürlich werden wir in den Beratungen prüfen, welche Regelungen konkret auf die Förderbanken anzuwenden sind; da sind ja eben von Kollegen schon einige angesprochen worden. Sie sollten aus unserer Sicht aber über das Kreditwesengesetz abgedeckt sein.

Sicherlich gibt es noch ein paar Stellschrauben in dem Gesetzentwurf, über die wir reden, über die wir diskutieren werden, aber insgesamt geht der Entwurf des Bundesfinanzministers aus unserer Sicht in die absolut richtige Richtung und ist in sich stimmig. Deshalb freue auch ich mich auf die kommende Anhörung und die Diskussionen im Ausschuss, damit wir dann zeitnah ein gutes Gesetz verabschieden können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Voraussichtlich letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Sepp Müller, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7475337
Wahlperiode 19
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Risikoreduzierungsgesetz (Bankenpaket)
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine