08.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 27

Ingrid Arndt-BrauerSPD - Jahressteuergesetz 2020

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir beraten heute das Jahressteuergesetz 2020. Ich bin schon eine ganze Zeit im Bundestag. Wir haben eigentlich jedes Jahr ein Jahressteuergesetz beraten, obwohl wir uns immer vorgenommen haben: Vielleicht brauchen wir es dieses Jahr nicht. – Wir machen ja das ganze Jahr über Steuergesetze, aber es gibt Restanten. Es gibt Erfahrungen aus der Praxis mit Steuergesetzen, die wir schon beschlossen haben. Wir möchten ein paar Dinge noch besser machen, und deswegen kommen ein paar Details in dieses Jahressteuergesetz. Es sind Details; es sind nicht die großen, revolutionären Dinge.

Es ist nicht die Unternehmensteuerreform, von der vielleicht die CDU/CSU träumt,

(Sepp Müller [CDU/CSU]: Können wir noch einbauen!)

es ist auch nicht die Veränderung der Steuerkurve, von der wir träumen,

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Sagen Sie doch mal, was Sie machen, und nicht, was Sie nicht machen! Unterlassungskoalition! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wovon träumen Sie nachts?)

sondern es sind Kleinigkeiten im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht. Zum Beispiel ist es die Verlängerung der Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld. Dieses Gesetz gibt es schon; die Geltung wird verlängert bis zum 31. Dezember 2021.

(Beifall bei der SPD)

Des Weiteren ergreifen wir steuerliche Maßnahmen für günstigen Wohnraum. Es wird in Zukunft möglich sein, dass Vermieter ihren Mietern weiterhin günstigen Wohnraum anbieten. Sie werden nicht bestraft durch Veränderungen bei den Werbungskosten, sie können also weiterhin günstigen Wohnraum anbieten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben eine Vereinfachung bei der Mobilitätsprämie. Hier haben wir natürlich das Klimaschutzprogramm 2030 im Hinterkopf und wollen das damit auch mit ermöglichen.

Wir haben weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuergestaltung. Steuergestaltung ist ein Thema, das uns immer beschäftigt. Hier geht es um die Begrenzung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen, und es geht um Reverse-Charge-Verfahren. Ziel ist bei beidem die Bekämpfung von Steuervermeidung in betrugsgefährdeten Branchen.

(Beifall bei der SPD)

Hier geht es vor allen Dingen um Telekommunikationsdienstleistungen; hier sind ein paar Sachen aufgepoppt, die wir dringend bekämpfen müssen.

Dann haben wir eine Regelung zur Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Durch Digitalisierung wird Bürokratie abgebaut; das hört sich trocken an, ist aber im Ergebnis für die Menschen, die damit umgehen müssen, sehr sinnvoll.

Des Weiteren bauen wir Bürokratie beim Datenaustausch mit privaten Kranken- und Pflegeversicherungen ab. Auch hier ist es, denke ich, sinnvoll, dass wir Papierbescheinigungen abschaffen

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und die Digitalisierung verstärkt einführen.

Wir wollen des Weiteren die Steuervergünstigungen bei Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Wir wollen die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen verbessern. Das heißt, wir wollen die Liquidität von Unternehmen steigern, vor allen Dingen von Unternehmen, die besonders von der Coronakrise betroffen waren.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, dieses Jahressteuergesetz enthält gute Teile. Wir werden es weiter beraten. Vielleicht kommen auch von Oppositionsparteien noch gute Ansätze, es noch besser zu machen. Ich freue mich auf die Beratung. Ich denke, wir werden am Ende ein gutes Gesetz verabschieden und eine gute Beratung haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nächster Redner ist der Kollege Kay Gottschalk, AfD.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7475342
Wahlperiode 19
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2020
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