Kay GottschalkAfD - Jahressteuergesetz 2020
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wie immer vor allen Dingen: Liebe Steuerzahler! Heute sprechen wir in der ersten Lesung über das Jahressteuergesetz 2020. Immerhin wird, anders als im letzten Jahr – das ist schon mal ein guter Anfang –, kein ideologischer Kampfbegriff vorangestellt; letztes Jahr begann der Titel mit „Gesetz zur … Förderung der Elektromobilität“.
Das Gesetz enthält coronabedingt einige sehr wichtige Änderungen – sie wurden von meiner Vorrednerin genannt –, zum Beispiel bei den Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag. Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung kreisen aber vor allem um Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige. Dagegen gibt es zunächst nichts einzuwenden. Interessant ist aber immer, was in einem Gesetzentwurf nicht erwähnt wird.
Wir wissen, die Mehrheit der Menschen in Deutschland sind nun einmal Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtige abhängig Beschäftigte, Arbeitnehmer, von denen viele aufgrund Ihrer Coronapolitik, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierung, einen Großteil ihrer Arbeitszeit in diesem Jahr im – neuer Modebegriff – Homeoffice verbracht haben oder verbringen mussten. Ich zitiere, mit Erlaubnis des Präsidenten:
Nach einer Erhebung von Mitte März 2020 arbeitet infolge der Corona-Pandemie jeder zweite Berufstätige (49 Prozent) ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice.
Dies ist Ergebnis einer repräsentativen Erhebung von Bitkom, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Einige Studien sprechen in diesem Zusammenhang nun auch schon davon, dass Homeoffice generell das Modell einer zukünftigen Arbeit für viele, viele Menschen sein wird. Studien belegen auch, dass Arbeitnehmer durchaus effizient von zu Hause arbeiten können. Aber am Rande sei erwähnt: Das Kanzleramt, glaube ich, blockiert den Vorstoß des Arbeitsministers zum generellen Anspruch auf Homeoffice. Wir werden sehen, wie das verläuft.
Aber es bleibt festzustellen: Findet dieses wichtige Thema in Coronazeiten eine steuerliche Anerkennung oder Erwähnung in Ihrem Jahressteuergesetz, verehrte Damen und Herren der Regierung und vor allen Dingen der SPD? Fehlanzeige! „ Vereinfachung der steuerlichen Anerkennung von Heimarbeitsplätzen“ wäre hier ein guter Titel gewesen statt der ideologischen Kampfbegriffe, wie im Vorjahr „Elektromobilität“. Die Wörter „Arbeitszimmer“ und „Homeoffice“ kommen aber nicht ein Mal in Ihrem Jahressteuergesetz vor, meine Damen und Herren. Ich kann das nicht nachvollziehen, ich will das nicht nachvollziehen, meine Fraktion auch nicht, und der Bund der Steuerzahler kann das auch nicht nachvollziehen. Ich zitiere ein weiteres Mal, mit Erlaubnis des Präsidenten:
Derzeit werden diese Kosten steuerlich nur berücksichtigt, wenn ein gesondertes Arbeitszimmer in der Wohnung zur Verfügung steht.
Das heißt also ganz korrekt: Jeder, der im Wohnzimmer seinen Schreibtisch, seinen Rechner oder Laptop stehen hat und hier seine Arbeit im Homeoffice erledigt hat, geht leer aus.
Dazu kommt logischerweise, dass in Zeiten von Homeoffice die Entfernungspauschale für den Weg zum Arbeitsplatz für weniger Tage steuerlich geltend gemacht werden kann. Hier werden im nächsten Jahr viele Arbeitnehmer, die auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Lohnsteuerfreibetrag für diese sogenannte Pendlerpauschale geltend gemacht haben, eine erhebliche Nachzahlung bei der Steuer zu fürchten haben.
Arbeitnehmer, die ihren Unternehmen in Homeoffice-Zeiten den Rücken gestärkt haben, werden also steuerlich vollends ins Abseits gestellt und im Prinzip – nicht nur im Prinzip, sondern wirklich – doppelt bestraft.
(Beifall bei der AfD)
Ich kündige hier an, dass wir das als AfD-Fraktion nicht so stehen lassen werden und uns tatsächlich, wie immer, konstruktiv mit vielen Initiativen einbringen werden. Wir werden diesem Jahressteuergesetz einen Antrag beistellen, der genau diese Fehlallokation und Fehlregelung im Jahressteuergesetz ändern wird und das Homeoffice wieder vereinfacht zum steuerlichen Abzug bringen wird. Wir werden uns wie immer auch konstruktiv mit Fragen und Antworten entsprechend einbringen.
Dieses Jahressteuergesetz – auch das muss man sagen – gehört in der Tat zu den besseren Gesetzen der Regierung in diesem Jahr. Wir freuen uns auf die Meinungen der Sachverständigen und werden uns konstruktiv in die Debatte einbringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist der Kollege Fritz Güntzler, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7475343 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2020 |