Markus HerbrandFDP - Jahressteuergesetz 2020
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt das Jahressteuergesetz. In der Tat – es ist schon angesprochen worden – gibt es da in puncto Qualität und Rechtssicherheit durchaus noch Luft nach oben.
Ich möchte mich auf wenige Punkte beschränken und fange mit dem Investitionsabzugsbetrag an. Es ist richtig – der Kollege Güntzler hat es gesagt –: Die Abschreibungshöhen verändern sich positiv. Ich bezweifle auch nicht, dass es eines Updates dieser Regelung bedarf. Was aber nicht geschehen darf, ist, dass der Zugang zu dieser ansonsten sehr guten und auch sehr prominenten Regelung erschwert wird. Es ist eigentlich das Instrument für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, das die Liquiditätssteuerung in der Steuergesetzgebung hergibt. Das brauchen der Dachdecker von nebenan und unser Installateur von nebenan ganz dringend. Sie brauchen da keine zusätzlichen Risiken und Nebenwirkungen.
(Beifall bei der FDP)
Auch die Nutzbarkeit des Investitionsabzugsbetrags wird ja im Grunde genommen im Verhältnis von Gesamthandelsbilanzen und Sonderbilanzen eingeschränkt. Das alles brauchen wir eigentlich nicht. Wollen wir wirklich die kleinen und mittelständischen Unternehmen noch weiter belasten, mit Bürokratie und weiteren und höheren Steuern? Das alles brauchen wir nicht. Was wir brauchen, ist ein Investitionsabzugsbetrag, der sich noch weiter öffnet, der noch mehr Unternehmen die Möglichkeit gibt, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, und der sich vor allen Dingen für Investitionen in die digitale Transformation öffnet. Das alles haben wir schon mehrfach beantragt. Es ist immer wieder abgelehnt worden. Wir werden uns überlegen, das noch mal zu machen.
Punkt zwei, den ich ansprechen möchte, ist die verbilligte Vermietung, sind die Regelungen in § 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Wollen Sie allen Ernstes bei Vermietungen zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Miete wieder die Totalüberschussprognose einführen? Das ist ein Aufbau von Bürokratie, den wir eigentlich abgeschlossen hatten. Wir hatten diese Bürokratie bereits abgeschafft; jetzt soll das wieder kommen. Wenn eine Vorschrift im Kern gut ist, sollte es uns doch eigentlich mal gelingen, sie dann auch so auszugestalten, dass das Gute nicht gleich wieder durch ein Mehr an Bürokratie aufgefressen wird.
(Beifall bei der FDP)
Punkt drei, den ich ansprechen möchte, ist eine Regelung, die fehlt. Sie werden uns nachsehen, dass wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass da, wo Gewinne versteuert werden, auch Verluste steuerlich akzeptiert werden müssen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist im letzten Jahr ein Koalitionskompromiss ins Gesetz eingefügt worden. Der muss in unseren Augen wieder raus.
(Beifall bei der FDP)
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Diese asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten widerspricht im Prinzip auch der BFH-Rechtsprechung und ist ein Schlag ins Gesicht vieler Kleinsparer und Anleger.
(Beifall bei der FDP)
Insofern gibt es da noch Luft nach oben.
Wir werden uns selbstverständlich wie immer konstruktiv beteiligen.
(Lachen der Abg. Cansel Kiziltepe [SPD])
– Da gibt es doch nichts zu lachen, Frau Kollegin.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Nächster Redner ist der Kollege Fabio De Masi, Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7475345 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2020 |