Michael SchrodiSPD - Jahressteuergesetz 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Vielleicht will Herr Brehm ja verzichten, weil ich jetzt wahrscheinlich auch in seinem Sinne sprechen werde; aber das werden wir noch sehen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall des Abg. Johannes Schraps [SPD])
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Kollege Güntzler, ich finde, dass die klangvollen Titel des Jahressteuergesetzes in den letzten Jahren ganz gut waren. „ Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ letztes Jahr hat es, glaube ich, ganz gut getroffen. Jetzt heißt es wieder „Jahressteuergesetz 2020“. Es ist dennoch viel und viel Wichtiges drin.
Es wurde viel darüber gesprochen, was nicht drin sei. Zu Linken und Grünen: Es ist relativ eindimensional, was Sie da vorgetragen haben. Um es noch einmal deutlich zu machen – wir haben es auch im Ausschuss gesagt –: Es gibt keinen einzigen Fall von Verjährung von Cum/Ex-Fällen. Wir haben jetzt eine Regelung getroffen, die das Problem für die Verjährung nach dem 1. Juli 2020 löst, und bei der Verjährungsfrage vor dem 1. Juli 2020 sind wir an einer Lösung im Strafgesetzbuch dran, die dort auch hingehört. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wir machen uns dran. Nicht im Jahressteuergesetz, aber noch in diesem Jahr gehen wir das an. Das hätten Sie zur Richtigkeit auch dazusagen sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD)
Drei Maßnahmen in diesem Jahressteuergesetz, die uns wichtig sind, möchte ich herausheben. Als viele Unternehmen coronabedingt in Schwierigkeiten geraten sind, haben wir gesagt: Wir wollen a) Arbeitsplätze erhalten, und wir wollen b) Unternehmen in der Krise helfen. Zentrales Instrument ist das Kurzarbeitergeld, das wir erhöht und bis 2021 verlängert haben. Es ist ein Erfolgsmodell aus den Häusern Hubertus Heil und Olaf Scholz und eine wirklich sehr gute Maßnahme.
Eines muss ich dazusagen: Die AfD hat gerade über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesprochen. Die AfD ist es, die hier in diesem Hause gesagt hat, sie seien gegen eine Verlängerung dieses Modells, auf Teufel komm raus. Soll es bloß verlängert werden? Nein, es geht hier um Existenzen von Menschen und Unternehmen. Es ist gut, dass wir das machen und es auch im Jahressteuergesetz jetzt noch einmal stärken, meine sehr geehrten Damen und Herren;
(Beifall bei der SPD)
denn wir beschließen und wollen, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers bis Ende 2021 von der Steuer befreit werden.
Zum Zweiten. Wir wollen, dass Unternehmen trotz Krise investieren. Mit der Änderung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g des Einkommensteuergesetzes machen wir das. Wir erhöhen zum einen den Anteil der steuerlich begünstigten Investitionskosten von 40 auf 50 Prozent, und wir erhöhen die Gewinngrenze, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist, auf 150 000 Euro. Das ist also eine Besserstellung und eine gute Maßnahme; denn damit erreichen wir, dass die Steuerbelastung geringer ist und die angesparten Mittel dann für Investitionen leichter zur Verfügung stehen. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag in diesem Jahressteuergesetz.
(Beifall bei der SPD)
Zum Dritten. Wir wollen kostengünstigen Wohnraum nicht nur schaffen, sondern auch günstige Mieten erhalten. Ich kenne es aus dem Raum München, dass es oftmals schwierig ist, Wohnraum zu finden. Während große Wohnungsunternehmen trotz Coronakrise teilweise massiv Mieten erhöhen, gibt es dennoch Vermieter, die günstig vermieten wollen, langjährige Mieterinnen und Mieter behalten wollen und günstige Mieten anbieten. Damit diese Vermieterinnen und Vermieter ab einer gewissen Grenze eben die Werbungskosten weiterhin geltend machen können, ändern wir die bestehende Regelung. Künftig können Vermieter, wenn die Miete 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt, die vollen Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, wenn die Miete 50 bis 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, eine sogenannte Totalüberschussprognose. Das soll schädliche Steuergestaltungen ausschließen. Ich glaube, es ist eine gute Lösung, um günstige Mieten in Ballungsräumen zu erhalten. Auch das ist Teil dieses Jahressteuergesetzes.
(Beifall bei der SPD)
Es ist also ein gutes Gesetz. Was noch hineinkommt, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir sehen. Zur ATAD sei nur eines gesagt: Da macht der Bundeswirtschaftsminister das, was er immer macht, nämlich aussitzen und nichts tun. Mit diesem Problem sollten Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, an den Bundeswirtschaftsminister richten. Es soll nicht an uns liegen. Ob wir es im Jahressteuergesetz behandeln müssen, steht auf einem anderen Blatt. Aber das werden wir dann in der weiteren Beratung sehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Der Kollege Sebastian Brehm, dem ich beinahe schon vorher das Wort erteilt hätte, hat jetzt definitiv das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7475350 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2020 |