Fabian JacobiAfD - Pfändungsschutzkonto, Basiskonto
Sehr gut, sehr gut erkannt! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos, das heute verabschiedet werden soll, hat einen langen Weg hinter sich: von dem 2016 vorgelegten Schlussbericht der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung über diverse Entwurfsfassungen bis zu der jetzt vorliegenden Ausschussfassung.
Auf diesem Weg sind nicht alle, aber doch so viele der ursprünglichen Mängel behoben worden, dass da inzwischen mehr Licht als Schatten ist, die Fortschritte für die von diesem Gesetz Betroffenen die verbleibenden Unzulänglichkeiten überwiegen. Wir werden dem Gesetz also gleich zustimmen.
Nicht alle Unzulänglichkeiten sind beseitigt worden. Einen Punkt habe ich bereits an dieser Stelle in der ersten Lesung angesprochen, und das ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und zu diesem Zeitpunkt das Konto gepfändet ist. Durch die Insolvenzeröffnung entfällt zwar das Verwertungsrecht des Pfändungsgläubigers, nicht aber die Beschlagnahmewirkung der Pfändung. Dementsprechend kommt immer wieder die Situation vor, dass sich Geld auf dem Konto befindet, das entweder an den Insolvenzverwalter oder aber an den Kontoinhaber auszuzahlen wäre, die kontoführende Bank aber unter Verweis auf die fortbestehende Beschlagnahme die Auszahlung verweigert. Dann bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Unklar und umstritten ist jedoch, was genau das zuständige Gericht in diesem Fall entscheiden kann. Es gibt dazu inzwischen zahlreiche voneinander abweichende Entscheidungen von Amtsgerichten.
Das hört sich jetzt nach einer sehr speziellen technischen Einzelfrage an, was es auch ist. Allerdings ist die Konstellation „Pfändungsschutzkonto plus Insolvenz“ eine, die häufig vorkommt, und das macht es für die betroffenen Kreise durchaus relevant für ihre tägliche Arbeit. Schuldnerberatungen, Bankmitarbeiter, Insolvenzverwalter, Gerichte müssen sich immer wieder damit auseinandersetzen und jede Menge Arbeitszeit und Papier darauf verwenden.
Es wäre nun ein Leichtes, dieses akute Problem der Praxis mit einer kleinen gesetzlichen Klarstellung zu beseitigen; das ist auch von mehreren Seiten während der Beratung eingefordert worden. Erstaunlicherweise wurde es aber auch in der letzten Runde von Änderungen des Gesetzentwurfs wieder nicht berücksichtigt. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen enthielt nur einen dürren Satz, der sinngemäß lautete: Ja, liebe Leute, wir haben eure Probleme bei eurer täglichen Arbeit gesehen, wir lassen das aber mal weiter liegen; vielleicht befassen wir uns ja später irgendwann mal damit.
Es ist kein Grund ersichtlich, das nicht, wie von den betroffenen Berufsgruppen verlangt, im Rahmen dieses Gesetzes zu erledigen. Wir als AfD-Fraktion haben deshalb im Rechtsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, um diese erforderliche gesetzliche Klarstellung noch einzufügen. Kritik an unserem Änderungsantrag gab es nicht. Er wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Vermutlich zu Recht!)
Nun hat Herr Luczak von der CDU hier einmal gesagt – im Februar war das wohl –, dass man niemals nicht irgendeinem Vorschlag, den die AfD jemals macht, zustimmen werde, ganz egal, was es auch sei.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das liegt an Ihren schlechten Vorschlägen! Ganz einfach!)
Das hier war dann wohl ein Anwendungsbeispiel für diesen denkwürdigen Grundsatz.
(Beifall bei der AfD)
Wie gesagt: Wir werden Ihrem Gesetzentwurf gleich zustimmen, weil er trotz dieses Mangels insgesamt mehr sinnvoll ist als nicht. Interessanterweise wollten vor Kurzem „Neues Deutschland“ und die „Süddeutsche Zeitung“ uns genau dies, dass wir nämlich nicht automatisch und unbesehen alles ablehnen, was von anderen kommt, als Luschigkeit ankreiden. Nach deren Vorstellung sollten wir uns also wohl genauso unsachlich verhalten wie die eben zitierte CDU. Das ist natürlich grundfalsch. Richtig ist das Gegenteil. Besser für die Demokratie wäre es allemal, wenn der Rest des Hauses sich die AfD zum Vorbild nehmen
(Beifall bei der AfD – Lachen bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
und öfter sachlich entscheiden würde.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So weit kommt es noch!)
In diesem Sinne: Vielen Dank, auch für die mehr oder weniger qualifizierten Zwischenrufe.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Nächster Redner: Paul Lehrieder für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7475880 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Pfändungsschutzkonto, Basiskonto |