08.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 22

Jens MaierAfD - Mietrecht u. Gewerbemietrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Grünen, der hier heute in der ersten Lesung beraten wird, stammt ja wohl von Frau Canan Bayram.

(Ulli Nissen [SPD]: Hat sie super gemacht!)

Frau Bayram ist über ein Direktmandat in den Bundestag gekommen, ihr Direktmandat hat sie im Wahlkreis 83 erworben. Er besteht aus Berlin-Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost. Auf Platz zwei landete da der Kandidat der Linken. Und genau auf diese Klientel hat Frau Bayram ihren Entwurf ausgerichtet. Der links-grünen urbanen Subkultur will man helfen, von der wurde man ja auch gewählt.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass man für die Leute eintritt, die einen gewählt haben, ist Grundverständnis der Demokratie, oder?)

Zu Berlin-Friedrichshain wäre zu bemerken, dass dort morgen früh die Räumung eines besetzten Hauses in der Liebigstraße 34 ansteht.

(Beifall bei der AfD)

Mehrere Tausend – Tausend! – Polizisten befinden sich im Einsatz, um den Räumungstitel durchzusetzen. Es wurden Straßensperren errichtet. Es scheint so, als wäre dort ein Bürgerkrieg ausgebrochen. Da stellt sich doch die Frage, Frau Bayram: Brauchen diese Leute, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf unterstützen wollen, überhaupt Ihre Hilfe, brauchen die ein Gesetz? Ihre Freunde, diese modernen Raubritter im rot-grünen Gewand, nehmen sich doch, was sie brauchen, und pfeifen auf den Rechtsstaat.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Bei den Grünen ist Frau Bayram auch nicht unumstritten. Laut einer Ausgabe von „Der Freitag“ aus dem Jahr 2017 wird Frau Bayram aufgrund ihrer Mietpolitik von einigen Parteifreunden bei den Grünen wahlweise als „linkspopulistische Sprücheklopferin“,

(Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])

„eine Zumutung“ oder als „unwählbar“ bezeichnet. Dieser Bewertung kann man sich als Nicht-Grüner, als Außenstehender nach Lektüre des hier vorliegenden Gesetzentwurfs nur anschließen.

(Beifall bei der AfD)

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen die Mietpreisregulierung und die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei der Vermietung von Gewerberäumen. Man will also allen Ernstes die Höhe der Gewerberaummiete nicht mehr den Verhältnissen des Marktes überlassen, wie bisher, sondern ähnlich wie bei der Wohnraummiete eine Art soziales Mietrecht für Kleingewerbetreibende einführen. Dieser Entwurf greift in der Sache auf, was bereits im Jahr 2018 über das Land Berlin an den Bundesrat herangetragen wurde. Da kann ich nur sagen: Eine Regulierung des Marktes bei der Vermietung von Gewerberäumen lehnen wir von der AfD strikt ab, da machen wir nicht mit.

(Beifall bei der AfD)

Wir halten es für unsachgerecht, für schlicht unpraktikabel. Und es würde zu ungerechten Ergebnissen führen. So soll nach dem Gesetzentwurf die Landesregierung ermächtigt werden, Gebiete mit einem angespannten Gewerbemietmarkt auszuweisen.

(Ulli Nissen [SPD]: Sehr gut!)

Ein angespannter Markt liegt vor, wenn es

als schützenswert erachteten Kleinstunternehmen oder sozial/kulturelle Zwecke verfolgenden Einrichtungen nicht mehr möglich ist, Gewerbemietraum zu angemessenen Bedingungen anzumieten.

Alles klar, alles verstanden? Das strotzt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Damit ist der Willkür bei der Auswahl der angeblich zu schützenden Gebiete Tür und Tor geöffnet.

(Beifall bei der AfD)

Daran erkennt man, dass es in der Sache den Grünen nicht – wie vorhin dargestellt – um den Tante-Emma-Laden an der Ecke geht, sondern nur darum, die Migrantifa-Subkultur in den Großstädten zu konservieren – eine Kultur also, die so etwas wie die Liebigstraße 34 in Friedrichshain hervorbringt. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der AfD)

Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Wohnraummietrechts, die eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Erweiterung des Kündigungsschutzes vorsehen, sind fast ausnahmslos abzulehnen. Interessant ist, dass ein von der AfD am 2. Juli dieses Jahres erstmals ins Plenum eingebrachter Gesetzentwurf offenbar von den Grünen aufgegriffen wurde: So soll auch nach den Vorstellungen der Grünen den Wohnraummietern eine Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen ermöglicht werden. Das ist zu begrüßen.

Der Antrag der Linken ist abzulehnen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was?)

Er stellt einen weiteren Versuch dar, die Coronakrise zulasten der Vermieter auszunutzen und das Wohnraummietrecht nach sozialistischen Regeln umzugestalten. Wer will so etwas? Wir nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Von Sozialismus haben Sie sowieso keine Ahnung!)

Das Wort hat die Kollegin Mechthild Rawert für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7475891
Wahlperiode 19
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Mietrecht u. Gewerbemietrecht
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