Wolfgang Schäuble - Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen)
Ich rufe die Zusatzpunkte 10 a und 10 b auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss)
Drucksache 19/23197
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jochen Haug, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglichen
Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Über den Gesetzentwurf werden wir später namentlich abstimmen.
Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Michael Frieser, CDU/CSU.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7476104 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen) |