09.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 184 / Tagesordnungspunkt 19

Andreas MrosekAfD - Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelung der Anforderungen an die Berufskraftfahrerqualifizierung ist unbestritten eine sinnvolle und im Dienste der Verkehrssicherheit wichtige Sache. Sie geht ursprünglich zurück auf eine Richtlinie der EU aus dem Jahre 2003 und wurde 2006 in deutsches Recht umgesetzt. Der wesentliche Inhalt bestand darin, den Berufskraftfahrer alle fünf Jahre mit 35 Zeitstunden Theorieunterricht zu schulen. Dadurch sollte europaweit die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, und die Umweltbelastungen durch den Schwerlastverkehr sollten zurückgehen – so weit die Theorie.

Durch Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes wurde und wird nun erneut dieser gute Ansatz von 2006 immer mehr verwässert. Durch die Zulassung von immer mehr Ausbildungsstätten und immer mehr Referenten ergeben sich für den Berufskraftfahrer vielfältige Möglichkeiten, an amtliche Bescheinigungen über die Teilnahme an den Fortbildungen zu kommen, ohne wirklich teilgenommen zu haben.

Auch werden die Lehrgangsteilnehmer häufig mit vorgefertigten PowerPoint-Präsentationen konfrontiert. Dabei ist es gerade für den Berufskraftfahrer entscheidend, in einem Unterrichtsraum zu sitzen und Lerninhalte interaktiv vermittelt zu bekommen.

(Beifall bei der AfD)

Er wird sich in der Regel keine Broschüren ansehen und nicht selbstständig im Internet informieren; er hat gar keine Zeit dafür. Insofern bewerten wir den Gesetzentwurf über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht durchaus zwiespältig. Während viele der Korrekturen und Anpassungen zu unterstützen sind, entwickelt sich insbesondere der Bereich Anerkennung von Ausbildungsstätten und Referenten weiterhin in eine falsche Richtung. Es macht eben durchaus einen gravierenden Unterschied, ob ein Fahrlehrer einer Schar von jugendlichen Führerscheinaspiranten die StVO vermittelt oder im Auditorium eine Gruppe gestandener und durch die Fahrpraxis geprägter Lkw-Fahrer sitzt, die didaktisch völlig andere Anforderungen stellen. Auch die Unterrichtsinhalte von Führerscheinaspiranten und weiterzubildenden Berufskraftfahrern unterscheiden sich grundlegend.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Diesem Umstand wird im Gesetzentwurf viel zu wenig Rechnung getragen. Stattdessen wird einer bunten Schar fragwürdig qualifizierter Anbieter der Zugang zu diesem Marktsektor eröffnet. Der besseren Sicherheit im Straßenverkehr dient dies aus unserer Sicht nicht. Da wäre mehr möglich.

Mehr als überfällig und unbedingt zu unterstützen ist dagegen die Errichtung eines Berufskraftfahrerqualifizierungsregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt. Man kann nur hoffen, dass dies effizient installiert und gemanagt wird.

Auch die FDP-Initiative zur Onlineabfrage von Fahrerdaten ist zu begrüßen; dem werden wir zustimmen. Insgesamt lehnen wir den Gesetzentwurf aber wegen der eingangs geschilderten Mängel ab.

Apropos Schwerkraft, Herr Minister: Das Wasser wäre besser als Transportmittel.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Udo Schiefner, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7476524
Wahlperiode 19
Sitzung 184
Tagesordnungspunkt Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
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