Albrecht GlaserAfD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es mit zwei Gesetzentwürfen zu tun, die beide das Ziel haben, Taterträge von steuerrechtlich bereits verjährten Ansprüchen einzuziehen.
Das Strafgesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, Taterträge bis zu einer Frist von 30 Jahren abzuschöpfen, es sei denn, die Verfolgung der zugrundeliegenden Straftaten sei durch Verjährung ausgeschlossen. Das galt bis vor Kurzem auch für verjährte Steueransprüche. Die Große Koalition hat versucht, dieses Problem im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz – –
(Abg. Stephan Brandner [AfD] begibt sich ohne Mund-Nase-Bedeckung von seinem Platz weg)
Entschuldigung. – Herr Kollege Brandner, wenn Sie rumlaufen – –
(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
– Bitte, machen Sie das.
(Zuruf von der FDP)
– Bitte schön, Herr Glaser.
Das Strafgesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, Taterträge bis zu einer Frist von 30 Jahren abzuschöpfen, es sei denn, die zugrundeliegenden Straftaten sind verjährt, und das war auch die Lage bezogen auf Steueransprüche.
Die Große Koalition hat versucht, dieses Problem im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu lösen. Sie fügte den § 375a Abgabenordnung ein, der trotz steuerrechtlicher Verjährung, die im Steuerrecht zum Untergang des Anspruchs führt, die Einziehung von Taterträgen nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts möglich macht.
Zugleich wurde im Einführungsgesetz zur AO der Anwendungsbereich ebendieses neuen § 375a nur in Kraft gesetzt für die Zeit ab 1. Juli 2020. Die Möglichkeit des Zugriffs auf Taterträge ist danach für Steuerstraftaten, die zu diesem Zeitpunkt verjährt waren, nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass beispielsweise Einziehungen von Taterträgen bei Fällen im Bereich Cum/Cum und Cum/Ex wegen steuerrechtlicher Verjährung nicht mehr vollzogen werden können. Dabei geht es immerhin um zweistellige Milliardenbeträge. Diese Wirkung für die Cum/Cum- und die Cum/Ex-Fälle, so der Bundesfinanzminister, sei nicht beabsichtigt gewesen, und man würde alles dafür tun, dieses Problem erneut anzugehen.
Tatsächlich wurde eine Art Steueramnestie für bereits verjährte, aber noch nicht aufgedeckte Fälle der Steuerhinterziehung erlassen. Die Annahme, diese Amnestie könne durch eine neuerliche Gesetzesänderung aufgehoben werden, ist jedoch höchst fragwürdig.
Die Linke will nun mit ihrem Antrag den neuen § 34 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung einfach streichen. Dieses Vorgehen ist nicht gut durchdacht und entfaltet nicht die beabsichtigte Wirkung; darüber sollte Einigkeit bestehen. Bündnis 90/Die Grünen haben sich etwas mehr Gedanken gemacht. Doch auch bei ihrem Vorschlag ist die Verfassungsmäßigkeit nicht gewährleistet.
Wir unterstützen natürlich die Einziehung von Taterträgen, auch bei steuerrechtlicher Verjährung. Es darf nicht sein, dass Steuerhinterzieher nur warten müssen, bis die Verjährung nach zehn Jahren eintritt, und dann können sie in der Tat die Beute behalten.
Andererseits halten wir die ordnungsgemäße Rechtsetzung und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen für ein besonders hohes und wichtiges Gut. Deshalb lehnen wir eine nichtverfassungssichere Regelung ab.
(Beifall bei der AfD)
Denn Gesetze mit echter Rückwirkung sind in aller Regel verfassungswidrig und nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
Nun hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dem Finanzausschuss in einem Schreiben mitgeteilt, dass im Dezember dieses Jahres ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden soll, der das beabsichtigte Ziel tatsächlich erreicht und der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wenn das tatsächlich gelingen sollte – was wir sehen werden –, dann werden wir uns einer solchen Entscheidung natürlich nicht verweigern. Aber im Moment ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung ihren Fehler wiedergutmachen will.
(Michael Schrodi [SPD]: Sie haben doch gerade gesagt, wo wir es gut machen!)
Wir sind neugierig auf die Vorlage und werden uns im Dezember hier wiedersehen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Herr Kollege Glaser, wenn Sie bitte Ihre Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen. – Jawohl; prima.
Der nächste Redner ist der Kollege Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7476756 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Einführungsgesetz zur Abgabenordnung |