09.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 184 / Tagesordnungspunkt 32

Michael SchrodiSPD - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zur Sachlichkeit zurück. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die, wie ich finde, mindestens überholt sind. Sie könnten sogar die Einziehung von rechtswidrig erlangten Steuergeldern verhindern, liebe Grüne; das ist nämlich das Problem eures Gesetzentwurfes, dem wir nicht zustimmen können.

Drei Punkte zur Klarstellung:

Erstens. Von der Linken ist gesagt worden: Cum/Ex-Gelder drohen in Verjährung zu laufen. – Erste Feststellung: Es gibt keinen einzigen bekannten Verjährungsfall. Wenn es welche gibt, nennen Sie uns diese bitte! Grüne, Linke, nennen Sie uns diese! Das sage ich auch in Richtung derjenigen, die sich aus Nordrhein-Westfalen zu Wort gemeldet haben: Nennen Sie uns diese, wenn sie bekannt sind! Wir haben im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz übrigens die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert.

Zweitens. Wir haben dort, wo notwendig, schnell, präzise und übrigens auch transparent gehandelt. Im Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz haben wir es doch hoch und runter diskutiert. Wir haben in § 375a der Abgabenordnung festgelegt, dass rechtswidrig erlangte Taterträge, zum Beispiel aus Cum/Ex, trotz Verjährung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis eingezogen werden können mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. Wir wollten diese schnelle Lösung, damit wir eben gleich handeln können, damit es nicht zu einer Verjährung kommt und wir die Taterträge einziehen können.

Herr De Masi sagte, wir hätten ja bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten können. – Da sage ich: Eben nicht. Wir wollten gleich entsprechend handeln.

Herr Kollege Schrodi, Herr Kollege De Masi will dazu was fragen.

Nach Schluss meiner Rede kann er was fragen.

Am Schluss gibt es nichts, auch keine Zwischenfragen.

Er kann jetzt nicht fragen.

Wir werden, drittens, die schwierige Frage der rückwirkenden Gültigkeit klären müssen. Auch hierfür haben wir aber, das wissen Sie, eine Lösung – wir haben das im Finanzausschuss transparent gemacht; es ist auch in der Ressortabstimmung –: § 375a der Abgabenordnung soll in das Strafgesetzbuch überführt werden. Dort werden wir dann festschreiben, dass auch rechtswidrig erlangte Taterträge trotz steuerlicher Verjährung vor dem 1. Juli 2020 eingezogen werden können. Das ist eine nachhaltige, eine sorgfältige, eine rechtssystematisch richtige Lösung. Das weiß auch die Opposition. Das können auch die Bundesländer wissen. Das ist transparent und liegt auf dem Tisch. Es gibt andere Vorschläge aus dem Bundesrat. Wir werden uns das alles anschauen.

Aber eins ist klar: Wir haben schnell gehandelt, um jetzt keine Lücke zu haben, und die Frage der Rückwirkung werden wir klären. Das heißt: Es werden keine Fälle verloren gehen, sondern wir sorgen für Rechtssicherheit. Wir sorgen dafür, dass es eine nachhaltige, sorgfältige Lösung gibt – das ist in diesem Fall auch angemessen – und keine Schnellschüsse mit Anträgen, die nicht zu diesem Ziel führen, sondern die Lösung sogar verhindern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum dann diese namentliche Abstimmung heute? Eins noch am Schluss. Es ist ein schmaler Grat zwischen wirklich ernsthafter Problemlösung und Stimmungsmache, um womöglich die nächste Schlagzeile zu haben. Wir wollen eine nachhaltige Lösung. Auf diesen Weg wollen wir uns machen mit allen, die bereit sind, da mitzugehen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen zu den Lösungen, die wir hier auf dem Tisch liegen haben.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Schrodi. – Der von Ihnen angesprochene Kollege Fabio De Masi erhält das Wort zu einer Kurzintervention.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7476761
Wahlperiode 19
Sitzung 184
Tagesordnungspunkt Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
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