Fabio Valeriano Lanfranco De MasiDIE LINKE - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Sehr geehrter Herr Kollege Schrodi, Sie haben mich ja angesprochen. Deswegen: Wenn man Fragen stellt, bekommt man natürlich auch Antworten.
Sie haben mich erstens gefragt, ob ich einzelne Fälle benennen kann, wo Verjährung droht. Zweitens haben Sie unterstellt, dass es das Problem, das wir heute diskutieren, gar nicht gebe, und Sie haben uns Stimmungsmache vorgeworfen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ist, der zu derselben Auffassung kommt wie die Linken und die Grünen: dass der Einschub, den Sie damals gemacht haben, nicht nötig gewesen wäre, sondern man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte abwarten können. Wenn Sie dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages Stimmungsmache unterstellen wollen, dann finde ich das etwas überdreht.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu dieser Einschätzung auch zahlreiche Verfassungsrechtler und Rechtsexperten kommen, auch der Justizminister von Nordrhein-Westfalen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Vermögensabschöpfung in Artikel 316h im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch geregelt ist. Wenn es also ein Problem mit dem Rückwirkungsverbot gegeben hätte, hätten Sie nicht nur eine Lex Cum/Ex schaffen, sondern es auch dort neu regeln müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Insofern ist das mindestens widersprüchlich.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann haben Sie mich gefragt, in welchen konkreten Fällen Verjährung droht. Wir haben zum Beispiel den Fall der Warburg-Bank, den wir ja hier vor einiger Zeit prominent diskutiert haben, bei der es Vorgänge aus dem Jahr 2007 gibt, die spätestens nächstes Jahr vermutlich in die Verjährung laufen könnten, weil wir da schon hart an der Schwelle kratzen. Darüber hinaus haben wir Fälle, die in die Verjährung laufen können, weil überhaupt noch keine Ermittlungen aufgenommen wurden; denn die Sachverhalte sind so komplex, und die Staatsanwaltschaften in den Bundesländern haben zu wenig Personal. Auch die werden uns durch die Lappen gehen.
Sie müssen doch erklären, wie die Diskrepanz zustande kommt, dass uns über 5 Milliarden Euro aus Cum/Ex-Geschäften –
Herr Kollege De Masi, Sie müssen zum Ende kommen.
– durch die Lappen zu gehen drohen, dass aber erst 1 Milliarde Euro reingeholt wurde. Sie müssen diese Differenz erklären.
Herr Kollege De Masi, die Zeit ist abgelaufen.
Das ist einfache Mathematik.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Kurzintervention!)
Lieber Kollege Schrodi, Sie können sich die Antwort noch überlegen.
Ich komme kurz zurück zu Tagesordnungspunkt 31. Die namentliche Abstimmung ist gleich vorbei. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis gebe ich Ihnen später bekannt.
Kollege Schrodi, wollen Sie darauf antworten? – Bitte.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7476762 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Einführungsgesetz zur Abgabenordnung |